Panorama

Prozess wegen Tierquälerei auf Schlachthof eingestellt

Heimliche Filmaufnahmen von Tierschützern gaben den Anstoß: Nun wird ein Prozess um mutmaßliche Tierquälerei in einem Schlachthof vorerst eingestellt – unter einer klaren Auflage für die Angeklagten.

Von dpa

28.08.2026

Vor dem Amtsgericht Köln ist ein Prozess wegen Tierquälerei zu Ende gegangen (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

Vor dem Amtsgericht Köln ist ein Prozess wegen Tierquälerei zu Ende gegangen (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Ein Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth wegen Tierquälerei ist vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten hätten nun sechs Monate Zeit, jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Bereich an Tierschutzorganisationen zu zahlen, teilte das Amtsgericht Köln mit. Sollten sie das nicht tun, wird der Prozess wieder aufgenommen.

Laut Anklage sollen die Männer im Alter zwischen 24 und 52 Jahren bei Schlachtungen mehrfach Rinder, Schafe und Ziegen unsachgemäß betäubt und ihnen so unnötig Schmerzen und Leid zugefügt haben. So hätten Tiere minutenlange Schmerzen erlitten und sich noch bewegt, nachdem ihnen die Kehlen durchgeschnitten worden seien. Auch wenn die Angeklagten eine mangelhafte Betäubung bemerkt hätten, hätten sie keine Anpassungen vorgenommen. „Sie standen dem Empfinden der Tiere gefühllos gegenüber“, hatte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage gesagt. Mitunter hätten Tiere auch der Schlachtung von Artgenossen zuschauen müssen, was sie verängstigt und bei ihnen Stress erzeugt habe.

Tierschützer deckten Missstände auf

Aufgedeckt worden waren die Missstände in dem Schlachtbetrieb von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation. Sie hatten die Schlachtungen heimlich gefilmt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen hatte das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises den Betrieb schließlich geschlossen.

Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten sich dagegen gewandt, diese Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, da sie auf unrechtmäßigem Weg erlangt worden seien. Auch wer sich für den Tierschutz einsetze, stehe nicht über dem Gesetz.

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