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Polizist erschießt Mann - Ermittlungsergebnis steht fest

Ein Mann greift Polizisten mit einem Messer und einem Fleischerbeil an - ein Beamter schießt und verletzt den Angreifer tödlich. War das rechtens? Ermittler kommen zu einem klaren Ergebnis.

Von dpa

12.12.2025

Eigentlich hätte der später getötete Mann bei dem Einsatz wegen eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. (Archivbild)Philipp von Ditfurth/dpa

Eigentlich hätte der später getötete Mann bei dem Einsatz wegen eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. (Archivbild)Philipp von Ditfurth/dpa

© Philipp von Ditfurth/dpa

Nach tödlichen Schüssen aus einer Polizeiwaffe auf einen Mann in Bruchsal sind die Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt worden. Der Polizist habe bei dem Einsatz im Januar aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Damit sei der Einsatz der Dienstwaffe rechtens gewesen. Zunächst hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ berichtet.

Eigentlich hätte der später getötete Mann bei dem Einsatz wegen eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. Als der 48-Jährige nicht reagierte, öffneten die Beamten die Tür. Bewaffnet mit zwei Messern habe der Mann die Polizisten unmittelbar angegriffen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Polizist schoss auf den 48-Jährigen, der trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle starb.

Polizisten mussten mit weiteren Angriffen rechnen

Den ersten Angriff des Mannes hätten die Beamten noch mit einem Schutzschild abwehren können, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Polizisten mussten demnach aber mit „weiteren, beharrlichen Angriffen des Geschädigten“ rechnen. 

Pfefferspray oder einen Polizeihund in dem Treppenhaus zur Abwehr gegen den Angreifer in unmittelbarer Nähe einzusetzen, wäre für die Beamten nicht genauso wirksam und genauso ungefährlich gewesen wie der Einsatz seiner Dienstwaffe, teilte die Ermittlungsbehörde mit. „Mildere, gleich wirksame Verteidigungsmittel standen nicht zur Verfügung.“ Das Verfahren wegen Verdachts auf Totschlag sei deshalb eingestellt worden.

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