Panorama

Nach SEK-Einsatz: Hausbesitzerin will 290.000 Euro vom Land

Es geht um mehr als eine gesprengte Haustür: Die Klägerin wirft der Polizei schwere Übergriffe und unverhältnismäßiges Vorgehen vor. Nun soll der lange zurückliegende Einsatz untersucht werden.

Von dpa

16.10.2026

An der Durchsuchungsaktion waren auch Spezialeinheiten der Polizei beteiligt. (Symbolbild)Roberto Pfeil/dpa

An der Durchsuchungsaktion waren auch Spezialeinheiten der Polizei beteiligt. (Symbolbild)Roberto Pfeil/dpa

© Roberto Pfeil/dpa

Mehr als drei Jahre nach einem SEK-Einsatz in ihrem Haus in Bocholt im Münsterland fordert die Eigentümerin vom Land 290.000 Euro und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Eine entsprechende Schadensersatzklage sei eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster. Allerdings sei die Klage dem Land noch nicht zugestellt. Erst müsse das Gericht unter anderem den Streitwert bestimmen. 

Die Polizei hatte am 21. Juni 2023 im Haus der Klägerin einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes durchgesetzt, der sich gegen ihren damaligen Lebensgefährten richtete. Dabei war die Tür des frisch renovierten Hauses nach ihren Angaben mit großer Explosionswucht gesprengt worden, wie aus der Klageschrift hervorgeht. Die Polizei sei so rabiat vorgegangen, dass das Haus massiv beschädigt worden sei. Genannt werden Schäden an der Bausubstanz, eine fehlende Haustür, zerstörte Möbel und Gegenstände. „Focus-Online“ hatte zuerst berichtet. 

Geschlagen, getreten, erniedrigt?

Die Klägerin erhebt auch Vorwürfe gegen die Polizei: Obwohl sie sich nicht gewehrt habe, sei sie brutal überwältigt, geschlagen, getreten, bedroht, rassistisch beleidigt und erniedrigt worden. Sie habe unter anderem Verbrennungen, Splitterverletzungen und erhebliche psychische Beeinträchtigungen davongetragen. Sie sei bis jetzt arbeitsunfähig und in ärztlicher Behandlung. 

Es habe ihr Geld gefehlt, den „durch eine staatliche Einsatzmaßnahme verursachten Großschaden“ zu beheben. Dadurch hätten sich die Schäden über die Jahre verschlimmert. „Sie lebt seit drei Jahren in einem kaputten Haus“, sagte ihr Anwalt Hans Reinhardt. Von keiner der Behörden, an die sie sich wandte, habe seine Mandantin Hilfe bekommen. Anzeige gegen die Beamten habe sie bisher nicht erstattet, weil sie darauf hoffe, zunächst ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Außerdem bereite er eine Schmerzensgeldklage vor. 

Innenminister kündigt Prüfung an 

Auch das Innenministerium kennt den Fall nach eigenen Angaben aber erst durch den Medienbericht. „Sollten sich die schwerwiegenden Vorwürfe bestätigen, wird das Folgen haben“, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) im NRW-Innenausschuss in der vergangenen Woche. Es seien bislang weder eine Anzeige gegen Beamte noch Ermittlungen von Amts wegen bekannt. Man werde den Sachverhalt sorgfältig prüfen. 

Kündigte eine sorgfältige Prüfung der Vorwürfe an: Innenminister Herbert Reul. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

Kündigte eine sorgfältige Prüfung der Vorwürfe an: Innenminister Herbert Reul. (Archivbild)Henning Kaiser/dpa

© Henning Kaiser/dpa

Auch die Polizei verwies auf die Ankündigung ihres Dienstherrn, die Vorwürfe seien mit Sorgfalt zu prüfen. Ob das Vorgehen der Einsatzkräfte – geführt wurde der Einsatz von der Polizei Duisburg, beteiligt waren Beamte aus Wesel sowie von den NRW-Spezialeinheiten – erforderlich gewesen sei, sei „Gegenstand von etwaigen Ermittlungen“, hieß es auf Anfrage in Duisburg.

Warum wurde überhaupt durchsucht?

Die Durchsuchung beantragt hatte die Staatsanwaltschaft Kleve. Bei einer Telefonüberwachung in einem anderen Verfahren hätten sich Anhaltspunkte für das Überlassen von Munition ergeben, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve mit. Daraus habe man den Verdacht abgeleitet, dass es auch eine Schusswaffe gebe. Die Ermittlungen dazu dauerten an.

Wie ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt werde, sei Sache der Polizei, hieß es vom Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zu den erhobenen Vorwürfen gebe es bei seiner Behörde keine Erkenntnisse. Bei Hinweisen auf einen möglichen Besitz scharfer Schusswaffen seien aber in der Regel besondere Sicherheitsvorkehrungen üblich. 

Laut Reul geht der Einsatz ursprünglich auf Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit der Zentralstelle für Terrorismusverfolgung zurück. Dabei habe es mehrere Durchsuchungen gegeben – anderswo habe man auch eine Schusswaffe gefunden, sagte Reul.

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