Panorama

Mann soll Ehefrau getötet und einbetoniert haben

Ein Mann soll seine getrennt lebende Ehefrau mit Messerstichen getötet und einbetoniert haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen.

Von dpa

28.11.2025

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Ein 31 Jahre alter Mann soll seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und in einer vorher ausgehobenen Grube einbetoniert haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nun Anklage wegen Mordes gegen den Deutschen erhoben, wie die Behörde mitteilte. Die Anklageschrift werfe ihm Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor.

Das 31 Jahre alte Opfer war demnach bereits 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen, die Scheidung lief seit Anfang 2025. Die 31-Jährige habe finanzielle Forderungen gestellt und die Umgangsregelung für den vierjährigen gemeinsamen Sohn ändern wollen, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Oberfläche „fachgerecht verfliest“

Daraufhin soll der Mann den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten. Er habe bereits vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben, hieß es. Laut Anklageschrift habe er die Deutsche unter einem Vorwand im Juli 2025 gezielt in das von ihm bewohnte Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler gelockt.

Im Hausflur soll er sie mit mehreren Messerstichen getötet haben. „Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben“, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Femizid: Wenn Frauen wegen ihres Geschlechts getötet werden

Die Polizei habe nach einer Vermisstenanzeige ermittelt. Der 31-Jährige habe schließlich eingeräumt, seine Ehefrau getötet zu haben, schrieb die Behörde. „Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden.“ Der 31-Jährige befinde sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. 

Solche Gewaltverbrechen werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

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