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Lebenslange Haft nach Messer-Mord an Studentin

Vor ihrer Wohnung überrascht, mit brutaler Gewalt getötet – und das alles aus gekränkter Eifersucht. Was das Urteil im Stuttgarter Mordfall besonders macht.

Von dpa

09.01.2026

Wegen Mordes an einer Bekannten aus dem Fitnessstudio ist ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.(Illustration)Katharina Kausche/dpa

Wegen Mordes an einer Bekannten aus dem Fitnessstudio ist ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.(Illustration)Katharina Kausche/dpa

© Katharina Kausche/dpa

Nach dem Mord an einer Bekannten aus dem Fitnessstudio ist ein Mann in Stuttgart zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Grund für die Tat sei eine kurz zuvor begonnene Beziehung seines Opfers mit einem anderen Mann gewesen. Den Angeklagten habe die Frau hingegen nur flüchtig gekannt und keinen näheren Kontakt mit ihm haben wollen.

Die Strafkammer zeigte sich nach Angaben des Landgerichts überzeugt, dass der 34-Jährige der neun Jahre jüngeren Studentin vor fast genau einem Jahr vor ihrer Wohnung in Stuttgart-Ost auflauerte. Als sie die Tür öffnete, um die Wohnung zu verlassen, stach der wartende Mann mehrfach und wuchtig mit einem Küchenmesser auf sie ein und tötete sie, wie die Kammer in ihrer Urteilsbegründung ausführte. Danach verging er sich an ihrer Leiche. 

Macht- und Besitzansprüche 

Die Tat sei nicht spontan geschehen, sondern geplant gewesen. Weil die junge Frau nicht mit einem Angriff gerechnet habe, als sie die Wohnungstür öffnete, sei auch das Mordmerkmal der Heimtücke erwiesen. Zudem hätten sich in der Tötung „absolute Macht- und Besitzansprüche“ des Angeklagten gegenüber der 25-Jährigen manifestiert, führte die Kammer aus. 

Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, spricht man von einem Femizid. Es können aber auch nicht alle Tötungsdelikte an Frauen als Femizid gewertet werden. Laut Sicherheitsbericht des Landes sind im Jahr 2024 in Baden-Württemberg 135 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts geworden. Ungefähr jedes zehnte getötete Opfer war minderjährig. Täter waren vor allem Ehemänner, Ex-Partner oder Verwandte.

Das Stuttgarter Urteil gegen den Mann, der die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzt, ist noch nicht rechtskräftig.

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