Panorama

Lebenslang für Mord an Tochter: Eltern legen Revision ein

Die Eltern sollen ihr Kind heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen umgebracht haben, urteilen die Richter. Mutter und Vater legen nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Von dpa

23.04.2025

Der Bundesgerichtshof prüft die Revision. Die Eltern bleiben in Untersuchungshaft. (Archivbild)Arne Dedert/dpa

Der Bundesgerichtshof prüft die Revision. Die Eltern bleiben in Untersuchungshaft. (Archivbild)Arne Dedert/dpa

© Arne Dedert/dpa

Für den Mord an ihrer 15 Jahre alten Tochter verurteilte das Landgericht Mainz die Eltern zu einer lebenslangen Haftstrafe: Gegen diese Entscheidung legten Mutter und Vater nun über ihre Rechtsbeistände Revision ein. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof geprüft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der SWR hatte zuvor darüber berichtet.

Die Richter des Landgerichts hatten es in ihrer Entscheidung als erwiesen angesehen, dass das aus dem afghanischen Herat stammende Paar seine Tochter am 15. Juni 2024 erst mit Tabletten ruhiggestellt, dann mit dem Auto von Pirmasens nach Worms an den Rhein gebracht und dort schließlich getötet hatte. 

In der Familie soll es immer wieder Streitigkeiten gegeben haben. Die Tochter hatte vor der Tat unter anderem Drogen genommen, mehrfach war es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit der Mutter gekommen. Am Tattag soll der Vater am Rhein sein Kind mit einem Schal gedrosselt, über einen Weg bis zum Ufer geschleift und ohnmächtig ins Wasser geworfen haben.

Besondere Schwere der Schuld für Eltern festgestellt

Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung Mitte April auch noch die besondere Schwere der Schuld für beide Angeklagten festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren für das Paar aus Afghanistan rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber eher ausgeschlossen. Die Richter sahen in dem Fall zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe. 

Bis zur Entscheidung über die Revision ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Eltern bleiben nach Angaben der Gerichtssprecherin in Untersuchungshaft.

Karte
Das könnte Sie auch interessieren

Panorama

zur Merkliste

Teenager mit Waffe auf illegaler Parkplatz-Spritztour

Ohne Führerschein und ohne gültige Kennzeichen am Auto haben zwei Teenager auf einem Parkplatz eine Spritztour gemacht. Bei der Kontrolle der beiden macht die Polizei einen weiteren Fund.