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Korruption im Gesundheitswesen? Vorwürfe zurückgewiesen

Rund 85 Millionen Euro soll eine Krankenkasse zu Unrecht erhalten haben. Jahrelange Ermittlungen führen zu einem Strafprozess. Die Verteidiger halten die Vorwürfe für „fernliegend“.

Von dpa

29.09.2025

Eine gesetzliche Krankenkasse soll rund 85 Millionen Euro zu Unrecht aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Jahre später hat ein Prozess um mutmaßliche Korruption begonnen. (Foto Illustration) Monika Skolimowska/dpa

Eine gesetzliche Krankenkasse soll rund 85 Millionen Euro zu Unrecht aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Jahre später hat ein Prozess um mutmaßliche Korruption begonnen. (Foto Illustration) Monika Skolimowska/dpa

© Monika Skolimowska/dpa

Nach jahrelangen Ermittlungen wegen angeblich zu Unrecht kassierter Beträge in Höhe von rund 85 Millionen Euro hat am Berliner Landgericht ein Korruptionsprozess begonnen. Angeklagt sind ein damaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sowie zwei leitende Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie sollen sogenannte Unrechtsvereinbarungen getroffen haben. Es seien Gesundheitsdaten von Versicherten nachträglich verändert worden, um auf diesem Wege höhere Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe in Erklärungen zur Anklage zurück. Es habe keine Untreue gegeben und auch Korruption sei „fernliegend“. Die beiden Mitarbeiter der Krankenkasse hätten dem KV-Vorstand „weder einen Vorteil gewährt noch ihn bestochen“. Zu keinem Zeitpunkt sei es um ein Verfälschen von richtigen Daten gegangen – „es ging um die Korrektur fehlerhafter Daten“. Der Prozess werde ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet seien.

Diagnosen nachträglich hinzugefügt? 

Es geht um die Abrechnungsjahre 2014 und 2015. Der 62-jährige KV-Berlin-Vorstand und die beiden leitenden Mitarbeiter – ein 46-Jähriger und eine 60-jährige Frau – sollen vereinbart haben, dass die KV Berlin nachträglich die Daten von Patientinnen und Patienten verändert. In der Folge sind laut Anklage Einzelfalldaten bei über 120.000 Versicherten verändert und Diagnosen hinzugefügt worden.

Eine Änderung der von den Ärzten oder Psychotherapeuten kodierten Krankheitsdiagnosen durch die Kassenärztliche Vereinigung oder durch die Krankenkasse sei jedoch gesetzlich nicht vorgesehen, heißt es weiter in der Anklage. 2014 soll die Krankenkasse fast 29 Millionen Euro zu Unrecht erhalten haben, rund 56 Millionen seien es im Jahr 2015 gewesen.

Zur Umsetzung der Vereinbarung habe das damalige Berliner KV-Vorstandsmitglied von den beiden weiteren Angeklagten jeweils Datenträger erhalten. Der 62-Jährige habe die Änderungen veranlasst, die Krankenkasse habe überhöhte Zuweisungen erhalten. „Dieser Betrag konnte damit nicht an die anderen Krankenkassen im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs verteilt werden“, so die Anklage.

Die Verteidiger kündigten umfassende Aussagen ihrer Mandanten zu den Vorwürfen der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung an. Um ebenfalls angeklagte Untreue-Vorwürfe geht es in dem Prozess nicht mehr – von der Verfolgung werde in Hinblick auf die verbleibenden Vorwürfe abgesehen, beschloss das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten werden nach derzeitigen Planungen ab 10. November aussagen.

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