Panorama

Jugendliche sollen vor Challenges geschützt werden

Immer wieder bringen sich Minderjährige durch Mutproben in Gefahr, zu denen sie im Internet verleitet werden. Die Länder fordern dagegen ein schärferes Recht.

Von dpa

25.09.2026

Auf Social-Media-Plattformen werden Jugendliche immer wieder zu sogenannten Challenges aufgefordert. (Symbolbild) Alicia Windzio/dpa

Auf Social-Media-Plattformen werden Jugendliche immer wieder zu sogenannten Challenges aufgefordert. (Symbolbild) Alicia Windzio/dpa

© Alicia Windzio/dpa

Sogenannte Challenges in sozialen Medien, bei denen sich Kinder und Jugendliche selbst schädigen, sollen wirksamer bekämpft werden. Dabei geht es um bestimmte Mutproben, bei denen die Betroffenen ungewöhnliche „Herausforderungen“ absolvieren. Die Länder forderten in einer Entschließung, dass die Bundesregierung einen eng gefassten Straftatbestand des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung auf den Weg bringen soll.

Auf TikTok, Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen werden Nutzerinnen und Nutzer immer wieder aufgefordert, besondere Aufgaben zu absolvieren, etwa scharfe Dinge zu essen oder zu gefährlichen Orten zu klettern. Mit Sorge betrachte man „Formen digitaler Einwirkung auf Kinder und Jugendliche, die geeignet sind, sie zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen zu bewegen“, heißt es in dem Beschluss.

„Aufrufe zur sogenannten Blackout-Challenge führen die hiervon ausgehenden Gefahren besonders deutlich vor Augen: schwere Verletzungen, bleibende Hirnschäden und tödliche Verläufe.“ Das Strafrecht stoße heute aber bei „Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und allmählicher Normverschiebung“ an Grenzen. 

Was ist eine „Blackout-Challenge“?

Bei einer „Blackout-Challenge“ würgen sich Beteiligte vor der Kamera, bis ihnen schwarz vor Augen wird. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hatte unter anderem von einem Fall berichtet, bei dem ein Junge in ihrem Land ins Krankenhaus kam, nachdem er von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Die Initiative für den Antrag war von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gekommen.

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