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Haft-Freigang für Parfümdiebstahl?

An Weihnachten stiehlt ein 52-Jähriger im Kölner Hauptbahnhof Parfüm. Vor Gericht behauptet er, JVA-Beamte im Gefängnis Euskirchen hätten ihn dazu angestiftet.

Von dpa

20.08.2026

Vor dem Amtsgericht Köln hat ein Parfümdieb Korruptionsvorwürfe gegen JVA-Bedienstete erhoben (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

Vor dem Amtsgericht Köln hat ein Parfümdieb Korruptionsvorwürfe gegen JVA-Bedienstete erhoben (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Ein 52 Jahre alter Angeklagter hat vor dem Kölner Amtsgericht erneut schwere Vorwürfe der Bestechlichkeit gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Euskirchen erhoben. Er gab an, Justizvollzugsmitarbeiter hätten ihm im Gegenzug für Diebstähle von Luxusgütern wie Parfüms oder Markensonnenbrillen Hafterleichterungen gewährt. Bereits vor anderthalb Wochen hatte Mann vor dem Amtsgericht Düsseldorf gleichlautende Vorwürfe erhoben.

Das Amtsgericht Köln verurteilte den Mann wegen besonders schweren Diebstahls zu vier Monaten Haft. Das Gericht sah es nach einem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass er bei einem Freigang über Weihnachten 2025 einen Parfümtester in einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof gestohlen hatte. Originalverpackt hätte das Parfüm einen Wert von 163 Euro gehabt. Das Gericht rechnete dem 52-Jährigen sein Geständnis und Hilfe bei der Aufklärung an. 

Hafterleichterungen nur gegen Geld oder Luxusartikel

Der lange Jahre von Heroin abhängige Angeklagte, der seit 1989 30 Vorstrafen im Bereich der Beschaffungskriminalität angesammelt hat, räumte die Tat ein: „Ja, ich habe gestohlen“, sagte er. Er bat Staatsanwältin und Vorsitzenden aber, sich in seine Lage zu versetzen. Er habe an Weihnachten seine Tochter und seine schwer kranke Mutter - vermutlich das letzte Mal - sehen wollen. Der in Köln gestohlene Tester sei dafür bestimmt gewesen, den Freigang an Weihnachten zu honorieren.

Seine Verteidigerin ergänzte empört: „Früher hat mein Mandant für seine Dealer gestohlen, um Drogen zu bekommen. Jetzt hat er für diejenigen gestohlen, die ihn eigentlich hätten resozialisieren sollen.“ Nach rund zweieinhalb Jahren im geschlossenen Vollzug hätten ihrem Mandanten Ende 2025 eigentlich Hafterleichterungen zugestanden, die ihm aber verwehrt worden seien. Als er bei dem zuständigen Bediensteten der JVA nachgefragt habe, sei ihm gesagt worden, „wenn er keine finanziellen Mittel habe, dann werde er erst im Sommer 2026 Lockerungen und Urlaub erhalten“. Anstelle von Geld hätte der JVA-Beamte aber auch teure Sonnenbrillen oder Luxusparfüms als Gegenleistung für entsprechende Erleichterungen akzeptiert. 

Angeklagter sagte gegen JVA-Mitarbeiter aus

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten vor eineinhalb Wochen wegen Diebstahls einer hochpreisigen Sonnenbrille bereits zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie die Staatsanwältin und die Verteidigerin in dem Prozess bestätigten. Zudem wurde bekannt, dass der 52-Jährige inzwischen bei der gegen mehrere Mitarbeiter sowie ehemalige Häftlinge der JVA Euskirchen ermittelnden Staatsanwaltschaft Bonn umfassend ausgesagt habe. 

Anfang Mai waren Korruptionsvorwürfe gegen Justizvollzugsbeamte im Gefängnis von Euskirchen bekanntgeworden. Das Gefängnis sowie Wohnungen waren im Zuge der Ermittlungen bei einer Razzia durchsucht worden. Neben Hafterleichterungen und Freigängen gegen Zahlungen oder Gefälligkeitsdienste sollen die Beamten unter anderem auch anstehende Kontrollen in den Hafträumen durchgestochen haben.

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