Gefährliche Körperverletzung? Neuer Prozess gegen Tierarzt
Xylazin ist ein Betäubungsmittel für Pferde. Einem Tierarzt wird vorgeworfen, das Mittel seiner Partnerin verabreicht zu haben. Für eine identische Tat wurde er bereits im Jahr 2024 verurteilt.
Vor dem Amtsgericht Neumünster findet der neue Prozess gegen den bereits einmal verurteilten Tierarzt statt. (Archivbild)Frank Molter/dpa
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Ein Tierarzt aus Schleswig-Holstein, der bereits 2024 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Dem 60-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Am Montag hat der Prozess gegen ihn begonnen, ist aber gleich danach wieder ausgesetzt worden.
In dem Verfahren vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Neumünster wird dem Angeklagten vorgeworfen, seiner damaligen Lebensgefährtin am 14. August 2024 ohne deren Wissen das in der Tiermedizin eingesetzte Beruhigungsmittel Xylazin verabreicht zu haben. Die Geschädigte soll hieraufhin an Gangschwierigkeiten und Wahrnehmungsstörungen gelitten haben. Seit Ende Juli 2025 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.
Rechtlich umfasst die Anklage den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder eines anderen gesundheitsschädlichen Stoffes. Der reguläre Strafrahmen hierfür liegt nach Angaben des Landgerichts Kiel bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Am 17. September 2024 hatte das Amtsgericht Rendsburg den Tierarzt bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei einem gemeinsamen Abendessen am 12. November 2021 hatte er seiner damaligen Partnerin, einer Polizistin, ein Betäubungsmittel aus der Tiermedizin untergemischt.
Weil die Ladung des Angeklagten zum neuen Prozess zu spät zugestellt wurde, beantragte der Verteidiger des Angeklagten, den Prozess auszusetzen. Nach kurzer Beratung entschied das Gericht daraufhin, den Prozess Ende Januar fortzusetzen.