Panorama

Ermittler: Herzstillstand wohl Ursache für tödlichen Unfall

Ein 16-sekündiger Herzstillstand bei der Autofahrerin soll zum Unfall in Dinslaken geführt haben, bei dem zwei Schüler starben. Ein implantiertes Gerät der Frau lieferte entscheidende Hinweise.

Von dpa

29.05.2026

Ein Polizist an der Unfallstelle in DinslakenFabian Strauch/dpa

Ein Polizist an der Unfallstelle in DinslakenFabian Strauch/dpa

© Fabian Strauch/dpa

Die Autofahrerin, die am Mittwochmorgen in Dinslaken mit ihrem Wagen in eine Gruppe von Schülern gefahren ist, hatte nach Erkenntnissen der Ermittler einen 16-sekündigen Herzstillstand. Das hat nach dpa-Informationen aus Polizeikreisen die Auswertung eines sogenannten Ereignisrekorders ergeben, den die Frau implantiert hatte. Die Polizei geht davon aus, dass der Herzstillstand ursächlich für den Unfall war. „Bild“ hatte zuvor berichtet.

Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft bereits im Mai vergangenen Jahres wegen eines plötzlichen Ohnmachtsanfalls am Steuer einen Unfall verursacht. Danach sei ihr das Gerät eingesetzt worden. Ein Ereignisrekorder überwacht die Herzaktivität kontinuierlich. Zur Frage des Herzstillstands wollte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag keine Angaben machen.

Führerscheinbehörde: Frau durfte ohne Auflagen Auto fahren

Die 47-Jährige war am Morgen kurz vor Schulbeginn mit ihrem Auto in eine Gruppe von drei zwölfjährigen Jungen gefahren - Schüler des Dinslakener Otto-Hahn-Gymnasiums, die auf Fahrrädern auf dem Weg zum Unterricht waren. Zwei der Zwölfjährigen wurden so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus starben. Der Dritte erlitt nur leichte Verletzungen und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden. 

Gegen die Autofahrerin wird laut Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Laut der zuständigen Führerscheinstelle beim Kreis Wesel durfte die 47-Jährige trotz des ersten Unfalls Auto fahren. „Nach eingehender und abschließender Auswertung der erforderlichen medizinischen Unterlagen bestand keine rechtliche Grundlage zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Erteilung von Auflagen“, so eine Sprecherin.

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