Panorama

Einzugsanordnung gegen Ex-Pflegeheimchefin nicht rechtens

Mehrere Jahre Haft und Einzug von rund 1,3 Millionen Euro - so entschied das Landgericht Rostock im Fall einer Ex-Pflegeheimchefin. Doch den Einzug von Taterträgen hat ein höheres Gericht nun gekippt.

Von dpa

17.09.2025

Die Ex-Pflegeheimbetreiberin (l) hat nach ihrer Verurteilung durch das Landgericht Rostock mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof teilweise Erfolg. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

Die Ex-Pflegeheimbetreiberin (l) hat nach ihrer Verurteilung durch das Landgericht Rostock mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof teilweise Erfolg. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa

Eine wegen Millionenbetrugs vom Landgericht Rostock zu mehreren Jahren Haft verurteilte frühere Pflegeheimbetreiberin hat beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg verbucht. Der vom Landgericht angeordnete Einzug von rund 1,3 Millionen Euro ist laut oberstem Strafgericht in Karlsruhe nicht rechtens. So reiche es für die Anordnung etwa nicht aus, dass die Frau als Geschäftsführerin alleinig auf das Konto Zugriff hatte, auf das Betrugserlöse flossen. 

Stattdessen müsse entweder nachgewiesen werden, dass faktisch keine Trennung zwischen dem Vermögen der Frau und ihrer Firma bestand, letztere also nur als Vorwand diente. Oder es müsse geklärt werden, ob und inwieweit einzelne Taterträge unmittelbar nach Eingang auf dem Geschäftskonto an die Frau weitergeleitet wurden. Angaben auch zu einzelnen Transfers seien in der Urteilsbegründung des Landgerichts unzureichend angegeben für den angeordneten Einzug. 

Inhaltlich Schuldspruch bestätigt 

Die damals 37-Jährige war im Dezember 2023 vom Landgericht Rostock zu acht Jahren Haft verurteilt worden unter Einbeziehung einer vierjährigen Haftstrafe, die sie zu dem Zeitpunkt bereits absaß. Das Gericht hatte die Frau des gewerbsmäßigen Betrugs zu Lasten von Krankenkassen schuldig gesprochen. Sie hatte eine Pflegeeinrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) betrieben ohne die eigentlich für Abrechnungen erforderliche Stelle einer Pflegedienstleitung. Gegen das Urteil hatte die Frau Revision eingelegt. 

Das BGH bestätigte in seiner Entscheidung inhaltlich den Schuldspruch. Lediglich mit der Einzugsanordnung muss sich das Landgericht Rostock demnach erneut befassen. 

Das Landgericht Rostock hatte die Frau bereits im Juni 2022 zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Senioren waren demnach in der 2016 geschlossenen Einrichtung aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen untergebracht.

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