Panorama

Angeklagter schweigt zu Leichenschändung im Krankenhaus

Einem 39-Jährigen werden neben Störung der Totenruhe auch Besitz von mehr als 1.000 kinderpornografischen Dateien und weitere Straftaten vorgeworfen. Das Gericht prüft seine Schuldfähigkeit.

Von dpa

15.07.2026

Am Landgericht Bielefeld hat ein Prozess um die Schändung von Leichen in einem Krankenhaus in Bünde begonnen. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa

Am Landgericht Bielefeld hat ein Prozess um die Schändung von Leichen in einem Krankenhaus in Bünde begonnen. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Im Prozess um Leichenschändungen in einem Krankenhaus in Bünde im Kreis Herford hat sich der Angeklagte am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Anklage am Landgericht Bielefeld wirft dem 39-Jährigen vor, sich siebenmal sexuell an mehreren Toten, darunter ein Mann und mehrere Frauen, vergangen zu haben. Dazu soll er nach seiner Kündigung durch das Krankenhaus mit Hilfe eines Schlüssels, den er noch nicht zurückgegeben hatte, in die Kühlräume eingedrungen sein. 

Einmal wurde er am frühen Morgen von einer Zeugin gestört und flüchtete. Von den Taten soll er Aufnahmen gemacht haben. Sein Anwalt kündigte für den 24. August eine Verteidigererklärung zu den Vorwürfen an. Für die Störung der Totenruhe sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der vorbestrafte Mann aus Hiddenhausen ist mehrfacher Vater und geschieden. Kurz vor der Tat hatte er seinen Job in dem Krankenhaus verloren. 

Weitere Taten neben der Störung der Totenruhe angeklagt

Neben dem sexuellen Missbrauch an den Leichen wirft die Anklage dem Mann den Besitz von mehr als 1.000 Fotos und Videos vor, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen. Hinzu kommen Vorwürfe wie versuchte Brandstiftung, Einbruch und Diebstahl mehrerer Computer.

Fragen des Gerichts zu seinem Lebenslauf beantwortete der 39-Jährige. Demnach hatte er seine Ausbildung zum Landschaftsgärtner erfolgreich abgeschlossen und später vor seiner Kündigung rund 16 Jahre für das Krankenhaus gearbeitet. Ob der Angeklagte schuldfähig ist, muss ein Sachverständiger klären. 

Bis zum 17. September hat das Landgericht Bielefeld weitere Verhandlungstage angesetzt.

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