Panorama

Abschiebung nach Schreckenstat in Wuppertal

2018 riss ein Mann einen Fünfjährigen an sich und sprang mit ihm vor einen Zug - vor den Augen seiner Familie. Acht Jahre später ist der Mann abgeschoben worden.

Von dpa

16.10.2026

Abschiebung acht Jahre nach der Tat. (Archivbild)Marcel Kusch/dpa

Abschiebung acht Jahre nach der Tat. (Archivbild)Marcel Kusch/dpa

© Marcel Kusch/dpa

Der Mann, der vor acht Jahren in Wuppertal ein Kind an sich gerissen hatte und vor einen Zug gesprungen war, ist abgeschoben worden. Der psychisch kranke Inder war vom Landgericht Wuppertal nach der Tat in eine Psychiatrie eingewiesen worden. 

Die Staatsanwaltschaft habe eine Freigabe für seine Abschiebung erteilt, teilte die Stadt Gelsenkirchen am Donnerstagabend mit. Daraufhin sei er abgeschoben worden. Zudem sei gegen ihn ein Wiedereinreiseverbot für zehn Jahre verhängt worden.

Der damals 23-Jährige hatte im April 2018 am Hauptbahnhof Wuppertal einen fünfjährigen Jungen einer fremden Familie ergriffen und war mit ihm ins Gleisbett vor einen Zug gesprungen. Beide überlebten nahezu unverletzt. Der Vater des Kindes war ebenfalls ins Gleisbett gesprungen, um seinen Sohn zu retten.

Unterbringung angeordnet

Das Landgericht Wuppertal hatte nach der Tat die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Bei ihm war eine Schizophrenie diagnostiziert worden. Er hatte einem Psychiater zufolge Stimmen gehört, die ein Opfer von ihm forderten. 

Die Ausländerbehörde habe sich fortlaufend um die Freigabe der Staatsanwaltschaft für die Abschiebung bemüht, teilte die Stadtverwaltung mit. Diese sei im Sommer dieses Jahres erteilt worden. 

Die Tat des Mannes hatte für enormes Aufsehen gesorgt: Unter den Augen der Eltern und der zwei Geschwister hatte der Mann den fünfjährigen Jungen gegriffen und war mit ihm vor einen Zug gesprungen. 

Der Beschuldigte hatte sich im Prozess ständig widersprochen, keine Einsicht in seine Tat gezeigt und jede Behandlung verweigert. „Hier sitzt ein psychiatrisch äußerst schwer kranker Mann“, hatte der Richter gesagt.

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