Panorama

64-Jähriger soll befreundeten Hotelier getötet haben

Ein Hotelier wird tot aufgefunden. Ausgerechnet ein alter Freund von ihm gerät unter Mordverdacht. Vor Gericht bestreitet er alles. Doch die Richter glauben ihm nicht.

Von dpa

03.06.2026

Ein 64 Jahre alter Angeklagter ist vor dem Landgericht verurteilt worden, weil er einen befreundeten Hotelier getötet haben soll. (Symbolbild)Thomas Banneyer/dpa

Ein 64 Jahre alter Angeklagter ist vor dem Landgericht verurteilt worden, weil er einen befreundeten Hotelier getötet haben soll. (Symbolbild)Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

 Wegen des gewaltsamen Todes eines 70 Jahre alten Hoteliers aus Bornheim hat das Bonner Landgericht dessen langjährigen Freund wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. 

Mit dem Urteil folgten die Richter nicht dem Antrag des Bonner Staatsanwalts, der wegen Raubmords lebenslange Haft für den 64-jährigen Bonner gefordert hatte. Der Ankläger sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Die Nebenklage – die Tochter des Getöteten – hatte ebenfalls eine lebenslange Haft gefordert.

Laut Urteil war der Angeklagte am 18. August 2025 im Büro des 70-Jährigen erschienen und hatte ihn mit einem Gegenstand erdrosselt. Anschließend habe er den Kopf des Opfers mit drei verschiedenen Klebebändern fast vollständig umwickelt. 

Zahlreiche DNA-Spuren an der Leiche

Ein Motiv konnte das Gericht nicht feststellen. Von der Täterschaft des Angeklagten sei die Kammer dennoch überzeugt. Dafür sprächen unter anderem zahlreiche DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers, auch unter dem Klebeband, sowie die widersprüchlichen Angaben des 64-Jährigen. 

Es gebe „ein Bündel von Indizien“, das für eine Verurteilung ausreiche. Da die Kammer jedoch nicht wisse, wie es zur Tötung gekommen sei – möglicherweise nach einem spontanen Streit –, sah sie das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erwiesen an, hieß es in der Verkündung am Dienstag.

„Ein Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“, kommentierte der Verteidiger Martin Kretschmer die Entscheidung, der für seinen Mandanten zuvor Freispruch gefordert hatte. Der 64-Jährige hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten. Er habe seinen Freund, den er 30 Jahre gekannt habe, nicht getötet, beteuerte er. Dass am Tatort und an den Kleidungsstücken des Toten zahlreiche DNA-Spuren gefunden worden seien, sei nicht weiter verwunderlich. Als Freund sei er jahrelang in der Pension ein und aus gegangen. Der Angeklagte will das Urteil anfechten. Sein Verteidiger kündigte Revision an.

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