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13-Jährige vergewaltigt: über acht Jahre Haft

Ein Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen missbraucht nach seiner Haftentlassung erneut ein Kind. Jetzt ist er wieder verurteilt worden. Der Richter sprach von „furchtbarsten Straftaten“.

Von dpa

23.07.2026

Der verurteilte Mann ist bereits einschlägig vorbestraft. (Symbolbild)Bernd Thissen/dpa

Der verurteilte Mann ist bereits einschlägig vorbestraft. (Symbolbild)Bernd Thissen/dpa

© Bernd Thissen/dpa

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen ist erneut wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Die Richter am Essener Landgericht haben acht Jahre und drei Monate Haft verhängt. Der 25-Jährige hatte im Oktober vergangenen Jahres über die sozialen Medien Kontakt zu einer 13-Jährigen aufgenommen. Sein eigenes Alter gab er dabei mit 15 Jahren an. Laut Urteil kam es bei anschließenden Treffen mit der Schülerin zu schweren sexuellen Übergriffen - bis hin zum ungeschützten Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt.

„Erniedrigt und benutzt“

Richter Lukas Hempel sprach von „furchtbarsten Straftaten“. Der Mann habe die Schülerin „erniedrigt und benutzt“ und sich auch nicht bremsen lassen, als sie gesagt habe, dass sie nicht wolle.

Der Angeklagte war bereits Anfang 2021 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden - zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft. Nach seiner Entlassung wurde er ins KURS-Programm des Landes NRW aufgenommen - ein Überwachungs- und Präventionsprogramm für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter.

Zusätzlich zur Haftstrafe haben die Richter vorbehaltlich auch eine sich anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet - zum Schutz weiterer Kinder. Vor einer möglichen Entlassung muss damit geprüft werden, ob der Angeklagte weiterhin gefährlich ist. Das Urteil lautet auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Es ist nicht rechtskräftig.

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