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Was Menschen mit Behinderung zur Landtagswahl wissen sollten

Stimmzettelschablonen, Wahlhilfe und Infos in leichter Sprache: Wie Menschen mit Behinderung die Teilnahme an der Landtagswahl am 22. März erleichtert werden soll.

Von dpa

11.03.2026

Auf Anforderung werden Stimmzettelschablonen kostenlos ausgegeben. (Symbolbild)Michael Bahlo/dpa

Auf Anforderung werden Stimmzettelschablonen kostenlos ausgegeben. (Symbolbild)Michael Bahlo/dpa

© Michael Bahlo/dpa

Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz informiert der Landeswahlleiter auf einer Internetseite über Rechte und Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung. „Die Teilnahme an demokratischen Wahlen soll allen Wahlberechtigten gleichermaßen ermöglicht werden“, heißt es auf der Seite www.wahlen.rlp.de/barrierefrei

Daher hätten sowohl der Gesetzgeber als auch die Landeswahlleitung einen besonderen Fokus auf Personen mit Behinderungen gelegt, damit „niemand aufgrund einer Behinderung das Wahlrecht nicht ausüben kann“. 

Hilfeleistung bei der Stimmabgabe

Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind „den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen“, können sich demnach Hilfe von Personen ihres Vertrauens holen. Dies könne auch ein Mitglied des Wahlvorstands im jeweiligen Wahllokal sein. 

Die Hilfeleistung müsse sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränken. Eine solche Unterstützung könnten auch Personen erhalten, die nicht lesen können.

Infomaterialien in leichter Sprache

Mit Unterstützung des Landeswahlleiters hat die Landeszentrale für politische Bildung eine Broschüre zur Landtagswahl in leichter Sprache veröffentlicht, die ebenfalls im Internet abrufbar ist. Auf 28 Seiten werden darin die Arbeit des Landtags erklärt und die Grundzüge der Wahlen erläutert. Und das in kurzen, verständlichen Sätzen ohne Behördendeutsch und Fachbegriffe. Auch die Seite des Landeswahlleiters ist in leichter Sprache abrufbar.

Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte

Mit Hilfe sogenannter Stimmzettelschablonen soll dem Landeswahlleiter zufolge blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten die Stimmabgabe ermöglicht werden. Stimmzettel aus allen Wahlkreisen seien dem Landesblindenverband zur Verfügung gestellt worden, so könne für jeden Wahlkreis eine Schablone erstellt werden.

Die Schablonen würden jedoch nicht in Wahllokalen vorgehalten werden, auf Anforderung würden sie kostenlos an Betroffene ausgegeben.

Barrierefreie Wahlräume

Ob ein Wahlraum barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, so der Landeswahlleiter. Für die Auswahl und Einrichtung der Wahlräume seien die jeweiligen Kommunen zuständig. 

Die Barrierefreiheit könne nicht immer sichergestellt werden. „Insbesondere in sehr kleinen Gemeinden ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten.“ Als Alternative zur Stimmabgabe im Wahlraum stehe die Briefwahl zur Verfügung. 

Sozialverband VdK begrüßt neue Internetseite

Dem Sozialverband VdK zufolge besitzen rund 322.000 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Schwerbehindertenausweis. Für viele sei die Ausübung des Wahlrechts noch immer mit Barrieren verbunden, etwa für gehbehinderte oder blinde Menschen.

„Die neue Internetseite erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Zugang zu wichtigen Informationen rund um die Wahl“, sagte der VdK-Landesverbandsvorsitzende Willi Jäger. Damit werde nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die Demokratie gestärkt.