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Umstrittener X-Post von Gürth - Revision eingelegt

Ein X-Post des CDU-Politikers Detlef Gürth sorgt seit Monaten für juristische Debatten in Sachsen-Anhalt. Nun könnte eine weitere Entscheidung anstehen.

Von dpa

16.09.2026

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (links) musste nun bereits mehrfach vor Gericht erscheinen. (Archivbild)Christopher Kissmann/dpa

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (links) musste nun bereits mehrfach vor Gericht erscheinen. (Archivbild)Christopher Kissmann/dpa

© Christopher Kissmann/dpa

Nach dem erneuten Freispruch des Landtagsabgeordneten Detlef Gürth (CDU) vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Halle Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Damit könnte die Sache nun vor dem Oberlandesgericht landen.

Das Landgericht Magdeburg hatte Gürth vergangene Woche freigesprochen. Hintergrund ist ein Post von Gürth auf der Plattform X. Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) war dort im Juni 2024 zu lesen gewesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später von der Plattform gesperrt.

Debatte über die Bedeutung von „Dieses Pack“

Bereits das Amtsgericht Aschersleben hatte Gürth freigesprochen. In der Verhandlung war damals ausführlich darüber debattiert worden, wer genau mit dem Begriff „Pack“ gemeint war und wie das Wort auszulegen sei. Aus Sicht des Gerichts hat der Politiker mit dem Post nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders - sie hatte damals eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Politiker gefordert. Mit dem Wort „Pack“ werden aus ihrer Sicht alle Afghanen, die in Deutschland leben, als kriminell und asozial abgewertet. Die Staatsanwaltschaft Halle legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel ein, weshalb die Sache vor dem Landgericht Magdeburg erneut verhandelt wurde.

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