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Tödlicher Stich ins Herz: Mann zu langer Haft verurteilt

Die Beziehung des Paares war geprägt von lautstarken Streitereien. Bei einer Auseinandersetzung im Alkoholrausch sticht der Mann mit einem Messer zu. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Von dpa

16.03.2026

In Bad Homburg wurde vor über einem Jahr eine Frau erstochen, nun wurde ihr Partner verurteilt. (Symbolbild)Uli Deck/dpa

In Bad Homburg wurde vor über einem Jahr eine Frau erstochen, nun wurde ihr Partner verurteilt. (Symbolbild)Uli Deck/dpa

© Uli Deck/dpa

Nach einem tödlichen Streit mit seiner Freundin ist ein Mann am Frankfurter Landgericht zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen Totschlags. Zudem sprachen ihn die Richter der falschen Verdächtigung schuldig, da er zunächst der Polizei einen anderen Mann als Täter genannt hatte.

Der Grund für den tödlichen Streit des Paares in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) bleibe unklar, sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer in ihrer Urteilsbegründung. Es sei eine toxische Beziehung zwischen den beiden alkoholkranken Menschen gewesen, geprägt von vielen lautstarken, zum Teil in der Öffentlichkeit ausgetragenen Streitigkeiten. „Die beiden waren immer betrunken“, so die Richterin. 

Fingernägel brechen

Der obdachlose Mann und seine Lebensgefährtin waren am frühen Abend des 28. September 2024 in der Wohnung eines Bekannten in der Bad Homburger Innenstadt in eine körperliche Auseinandersetzung geraten. Die Frau wehrte sich so heftig, dass fast alle ihrer künstlichen Fingernägel abbrachen. Schließlich stach der Mann ihr mit einem Messer in die Brust - mindestens ein Stich traf das Herz. 

Dann versuchte er, die Blutung mit einem Handtuch zu stoppen und wählte etwa 20 Minuten nach der Tat den Notruf. Der Polizei sagte der Italiener, ein anderer Mann habe plötzlich vor der Tür gestanden und auf die Frau eingestochen. Dieser Mann wurde noch am selben Abend festgenommen, am nächsten Tag jedoch wieder entlassen. 

Voll schuldfähig

Der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag die Tat gestanden. Er hatte zur Tatzeit bis zu 3,1 Promille Alkohol intus gehabt, jedoch weder in seiner Sprache noch in seinem Auftreten beeinträchtigt gewirkt. Ein Gutachter in dem Prozess stufte seinen Zustand als voll schuldfähig ein. 

Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft, die Verteidigung sechs Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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