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Tierschützer wollen Großkatzen nach Tigerausbruch retten

Nach dem Ausbruch eines Tigers aus einem Privatgehege bei Leipzig ist unklar, wie es mit den acht übrigen Großkatzen weitergeht. Tierschützer bieten Hilfe an, Behörden prüfen das weitere Vorgehen.

Von dpa

18.05.2026

Tierschützer wollen Großkatzen nach Tigerausbruch retten.Heiko Rebsch/dpa

Tierschützer wollen Großkatzen nach Tigerausbruch retten.Heiko Rebsch/dpa

© Heiko Rebsch/dpa

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig stellt sich die Frage, was mit den restlichen acht Großkatzen aus dem privaten Gehege passiert. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten bietet Hilfe bei der Umsiedlung der Tiere in geeignete und artgemäße Einrichtungen an. Dabei ist von behördlicher Seite das weitere Vorgehen noch gar nicht geklärt, hieß es vom zuständigen Landratsamt Nordsachsen. Zuvor müssten die Ermittlungen zur Ursache abgewartet werden.

Derzeit werde geklärt, was konkret angeboten werden kann, sagte eine Sprecherin von Vier Pfoten. Die Organisation habe in Maßweiler in Rheinland-Pfalz eine Auffangstation, in der auch Großkatzen aus privater Hand aufgenommen werden.

Vier Pfoten hat drei Schutzzentren für Großkatzen

Zudem gebe es in den Niederlanden das Großkatzenschutzzentrum „Felida“, sagte die Sprecherin. Dort werden Großkatzen aus unterschiedlichen Verhältnissen, wie Zirkussen, unangemessener privater Haltung und kriegszerstörten Zoos gebracht und gepflegt. Wenn sich die Großkatzen körperlich und geistig erholt haben, können sie in die größere Rettungsstation „Lionsrock“ in Südafrika überführt werden.

Am Sonntagmittag war ein ausgewachsener männlicher Tiger aus der Anlage in einem Gewerbegebiet nahe der Autobahn 9 entkommen. Dabei wurde ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt. Die Polizei erschoss den Tiger im Bereich einer Kleingartenanlage.

Behörden: Anforderungen hatten nicht genügt

Nach Angaben des Landratsamtes hatte die private Tigerhaltung nicht den Anforderungen genügt. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgegeben worden, dies zu ändern, hieß es.

Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das für Raubkatzen im Allgemeinen und Tiger im Besonderen bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.

Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.

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