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Tanzen oder nicht? - Die Debatte um die „Stillen Tage“

Zwischen Abschaffungs-Wünschen und innerer Einkehr: Zum Tanzverbot an den sogenannten „Stillen Tagen“ wie Karfreitag gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten.

Von Florian Diettrich, dpa

01.04.2026

Wie 2023 in Stuttgart sind auch in diesem Jahr wieder Protest-Tanzevents geplant.(Symbolbild).Christoph Schmidt/dpa

Wie 2023 in Stuttgart sind auch in diesem Jahr wieder Protest-Tanzevents geplant.(Symbolbild).Christoph Schmidt/dpa

© Christoph Schmidt/dpa

Viele Menschen haben über die Ostertage frei. Eigentlich eine perfekte Zeit, um Freunde und die Familie zu treffen - und Spaß zu haben. Rauschende Feste dürfen sie in der Karwoche aber nicht an jedem Tag feiern. Denn in Bayern gibt es neun sogenannte stille Tage - und Karfreitag ist einer davon. 

Diese Regelung befürworten aber nicht alle. Immer wieder gibt es Proteste gegen das christlich geprägte Verbot. Das bayerische Innenministerium und andere Institutionen aber halten an der Tradition fest. Warum eigentlich?

Wer will an den „Stillen Tagen“ festhalten? 

Das bayerische Innenministerium hält das Tanzverbot für „verhältnismäßig“, wie eine Sprecherin erklärt. Die Beschränkungen zielten auf die „Bewahrung des öffentlichen Raums als Ort der inneren Einkehr, der Besinnung und des Gedenkens“ ab. Dass viele Menschen diese Regelung als nicht mehr zeitgemäß empfinden, ist dem Ministerium zwar durchaus bekannt. Eine Gesellschaft könne aber „die Rücksicht derer erwarten, die diese Tage persönlich nicht in besonderer Weise begehen“, teilt die Sprecherin mit. 

Ähnlich sehen das auch die Evangelische und katholische Kirche. In einer Mitteilung der Erzdiözese München und Freising von 2024 bezeichnen sie eine stundenweise Ausdehnung der Öffnungszeiten von Lokalen als „Salamitaktik“ und erteilen ihnen „eine klare Absage.“ An dieser Ansicht des katholischen Bistums hat sich nach Angaben einer Sprecherin bislang auch nichts geändert. 

Zwar ist die Änderung der Regelung mehrfach im bayerischen Landtag diskutiert worden, zu einer entscheidenden Reform führte das aber nie. Zuletzt wurde vor einigen Jahren ein Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, die eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen forderten. Sportevents sind nämlich - ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag - erlaubt. Neben der Grünen-Fraktion stimmte aber damals nur die der FDP für den Entwurf, die übrigen Fraktionen stimmten gegen eine Änderung. 

Was sagen die Kritiker? 

Die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ sieht zwar durchaus den Wert religiöser Feiertage, stellt das Tanzverbot aber mit Blick auf die sinkende Mitglieder-Anzahl der Kirchen infrage. „Auch in einer mehr und mehr multireligiösen oder areligiösen Gesellschaft behalten die Feiertage der einzelnen Religionsgemeinschaften ihren Wert und sollten wechselseitig respektiert werden“, sagt ein Sprecher von „Wir sind Kirche“ der Deutschen Presse-Agentur. 

Gleichzeitig unterstreicht er, dass es in einer Zeit, in der im katholischen Bayern nur noch 60 Prozent der Menschen einer Kirche angehörten, immer schwieriger werde, religiöse Feiertage zu schützen. Das werde auf Dauer auch Regelungen wie das Tanzverbot am Karfreitag infrage stellen. Auch Kulturveranstalter sehen das Verbot kritisch - weil dadurch Einnahmen verloren gehen. Und das ist für viele gerade in den aktuell schwierigen Zeiten schwer zu verkraften. 

Gegen das Verbot antanzen - das ist das Motto des religionskritischen Bunds für Geistesfreiheit (bfg) München. Sie veranstalten regelmäßige Protest-Tanzevents. Aus ihrer Sicht würden Grundrechte wie die Religionsfreiheit mit dem Verbot ausgehebelt. Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. 

Welche Kompromissvorschläge gibt es?

Der Verband der Münchner Kulturveranstaltenden e.V. schlägt vor, die Zahl der „Stillen Tage“ zu reduzieren - auf Karfreitag und den Volkstrauertag. „Die Bedeutung dieses Tags und auch die des Volkstrauertags könnte hervorgehoben werden, wenn die anderen stillen Tage ausgesetzt werden“, sagt ein Verbandssprecher. 

Wo wird trotz Verbot getanzt?

Vom bfg München sind von Gründonnerstag bis Ostersonntag insgesamt 60 Veranstaltungen in 21 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen geplant. Die Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat für die Genehmigung der Events verlief nach Angaben des bfg „reibungslos und sehr kooperativ“. Möglich machte das Protest-Tanzen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016. Der bfg hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt. Seitdem sind diesem zufolge Feste und Feiern erlaubt, die Ausdruck einer Weltanschauung sind, die sich für eine Trennung von Kirche und Staat, für Demokratie sowie Menschenrechte einsetzt.

Wie steht Bayern im Bundesvergleich da? 

Im Bundesvergleich herrschen bei den einzelnen Regelungen große Kontraste. Den kürzesten Tanzverbots-Zeitraum zu Karfreitag gibt es mit 15 Stunden in Bremen. Dort gilt das Tanzverbot zwischen sechs und 21 Uhr. Dicht dahinter ist Berlin mit einem Zeitraum von 17 Stunden. Das dortige Tanzverbot startet zwei Stunden eher als in Bremen. Spitzenreiter mit dem längsten Verbots-Zeitraum von 84 Stunden ist Rheinland-Pfalz. Dort beginnt das Tanzverbot am Gründonnerstag um vier Uhr und geht bis Ostersonntag um 16 Uhr. Dicht dahinter ist Bayern mit 70 Stunden angesiedelt. Hier darf ab Gründonnerstag um zwei Uhr nicht getanzt werden und das Verbot gilt bis Ostersonntag um null Uhr. Bei Verstößen könnte in Bayern eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro fällig werden. In Sachsen-Anhalt hingegen liegt die Grenze bei maximal 1.500 Euro.

Woher kommen die „Stillen Tage“ überhaupt? 

Karfreitag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird, zählt zu den sogenannten stillen Feiertagen. Davon gibt es in Bayern neun Stück: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. An diesen Tagen sind laut dem bayerischen Feiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt. Darin heißt es weiter: „Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.“ Auch Sportveranstaltungen am Karfreitag und am Buß- und Bettag sind laut Feiertagsgesetz verboten.

Deutschlandweit können je nach Region über Tanz und Musik hinaus auch bestimmte Filme im Kino untersagt sein. Was genau verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.