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Staatsanwalt: Kein Verfahren wegen Gruppenvergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft Stade stellt die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen drei Jugendliche ein. Dagegen legt das 14-jährige Mädchen Beschwerde ein.

Von dpa

05.08.2026

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen drei Jugendliche sind eingestellt. (Symbolbild)picture alliance/dpa

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen drei Jugendliche sind eingestellt. (Symbolbild)picture alliance/dpa

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Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Verfahren nach einem Vorfall in einem Jugendzentrum wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen mehrere Jugendliche eingestellt. Drei Jungen sollen eine 14-Jährige in Gnarrenburg missbraucht und Videoaufnahmen veröffentlicht haben. Den Beschuldigten könne eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Dagegen habe die Anwältin des Mädchens Beschwerde eingelegt. Über diese müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Celle entscheiden. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. 

Im Hinblick auf das von einem der Tatverdächtigen mutmaßlich erstellte Video wurde das Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Dort sitzt die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Inhalte.

Keine belastbaren Hinweise auf Straftat

Hintergrund der Einstellung sei, dass in diesem Fall keine belastbaren Hinweise aus den Beweismitteln dafür bestehen, dass das Mädchen ihren entgegenstehenden Willen geäußert hat beziehungsweise dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen ist, so die Sprecherin weiter. Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung ist jedoch unter anderem, dass der Widerwille des Opfers für einen objektiven Dritten erkennbar gewesen wäre. 

Dies sei dann der Fall, wenn er entweder ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck gebracht werde. Ein mögliches Beispiel für ein derartiges sogenanntes konkludentes Handeln wäre etwa ein Weinen oder Abwehren, führte sie aus.

Zudem hätten nach den objektiven Umständen weder eine Bedrohungslage noch eine Zwangslage vorgelegen, weswegen auch die Straftat des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nicht verwirklicht worden sei, hieß es weiter.

Mutter sah Video auf Handy der Tochter

Die Mutter des Mädchens hatte den Fall öffentlich gemacht, nachdem sie die Videos auf dem Handy der Tochter gesehen hatte und die Familie nach eigener Aussage keine Hilfe in der Gemeinde bekommen habe. Das Gnarrenburger Jugendzentrum wird von der evangelischen Kirche und der Gemeinde betrieben, ein Diakon soll an dem Tag im Haus gewesen sein. Alle drei Beschuldigten sollen zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein.

In einer Stellungnahme des Jugendzentrums in Gnarrenburg hieß es, die Vorwürfe stammten aus der Mitte des vergangenen Jahres. Sofort nach Bekanntwerden seien die vorgesehenen Meldeketten ausgelöst und die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft am selben Tag aufgenommen worden. Mit den Eltern sei am Folgetag ein Gespräch geführt worden. Das Team des Jugendzentrums habe korrekt gehandelt und bis zu der Anzeige keine Kenntnis von einer Gewalttat gehabt.

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