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Senat rechnet für Mietenkataster mit Millionenbetrag

Das vom Parlament beschlossene Mietenkataster soll Mietverstöße von Vermieterinnen und Vermietern aufdecken. Der Aufbau könnte allerdings noch dauern - und mit Klagen ist zu rechnen.

Von dpa

31.08.2026

Mit einem Mietenkataster will der Senat eine Grundlage schaffen, um gegen überhöhte Mieten in der Hauptstadt vorgehen zu können. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

Mit einem Mietenkataster will der Senat eine Grundlage schaffen, um gegen überhöhte Mieten in der Hauptstadt vorgehen zu können. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Der Aufbau eines sogenannten Mietenkatasters in Berlin dürfte aus Sicht der zuständigen Senatsverwaltung einen einstelligen Millionenbetrag kosten und bis mindestens 2028 dauern. Der Senat wolle das Vorhaben noch in diesem Jahr so weit vorbereiten, dass im kommenden Januar mit der notwendigen Ausschreibung begonnen werden könne, sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) vor der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Abgeordnetenhaus. 

Im Laufe des nächsten Jahres sollen dann erste Testläufe mit dem Mietenkataster möglich sein. Wann es fertig und vollständig nutzbar sein werde, sei derzeit nicht absehbar. Die Kosten für den laufenden Betrieb seien in der Rechnung nicht enthalten, sagte Gaebler. 

In dem vom Parlament beschlossenen Mietenkataster sollen sämtliche Wohnungen in Berlin erfasst werden. Für die Mietwohnungen sollen dabei unter anderem die Höhe der Warm- und Kaltmieten, die Aufgliederung der Nebenkosten und Daten zum Energieverbrauch erhoben werden. Damit will der Senat eine Grundlage schaffen, um gegen überhöhte und Wuchermieten vorgehen zu können. 

Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen

Das Gesetz sieht auch Bußgelder vor. Bis zu 10.000 Euro müssen Vermieterinnen und Vermieter demnach bei einmaligen Verstößen zahlen. In wiederholten Fällen drohen sogar bis zu 100.000 Euro. 

Der Aufbau der Datenbank umfasst Gaebler zufolge drei Schritte: Zunächst soll das Wohnungskataster erstellt werden, das den gesamten Wohnungsbestand Berlins umfasst. In der Hauptstadt gibt es laut Investitionsbank (IBB) rund zwei Millionen Wohnungen. Dann erfolge das eigentliche Mietenkataster mit der Eintragung der konkreten Daten. Anschließend gehe es um die technische Auswertung der Daten, betonte Gaebler. 

Die Senatsverwaltung werde das vom Parlament beschlossene Gesetz möglichst rechtssicher umsetzen. Trotzdem sei mit Klagen zu rechnen, sagte Gaebler. Strittig sei etwa die Frage, ob der Senat die Höhe der Mieten bei den Vermieterinnen und Vermietern überhaupt erheben darf.