dpa

Segnung queerer Paare? Bayern geteilt

Nach einem Papier der Deutschen Bischofskonferenz können queere Paare in der katholischen Kirche gesegnet werden - wenn der zuständige Bischof zustimmt. So sieht es in Bayern aus.

Von dpa

21.04.2026

Die katholische Kirche und die Regenbogenflagge - keine unkomplizierte Beziehung. (Archivfoto)Tobias Hase/dpa

Die katholische Kirche und die Regenbogenflagge - keine unkomplizierte Beziehung. (Archivfoto)Tobias Hase/dpa

© Tobias Hase/dpa

In der Frage, ob queere Paare in der katholischen Kirche feierlich gesegnet werden dürfen, hat sich das Erzbistum München-Freising klar positioniert. Kardinal Reinhard Marx hat eine entsprechende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Kraft gesetzt. Die Diözese Regensburg will das dagegen ausdrücklich nicht tun.

Marx empfiehlt in einem aktuellen Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger in seinem Verantwortungsbereich, die entsprechende Handreichung „als Grundlage pastoralen Handelns“, wie das Erzbistum auf Anfrage mitteilt. Auch im Erzbistum Bamberg wird die Handreichung der DBK und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) nach Angaben eines Sprechers bereits angewendet: „Segnungsfeiern haben schon stattgefunden.“ 

Die Regenbogenflagge 2022 bei der Vollversammlung der DBK in Vierzehnheiligen (Archivfoto). Nicolas Armer/dpa

Die Regenbogenflagge 2022 bei der Vollversammlung der DBK in Vierzehnheiligen (Archivfoto). Nicolas Armer/dpa

© Nicolas Armer/dpa

In der Kirchenprovinz Bamberg, zu der kirchenrechtlich auch die Bistümer Eichstätt, Würzburg und Speyer gehören, sei besprochen worden, „dass es keiner Veröffentlichung im Amtsblatt bedarf“.

München vs. Regensburg 

Während München-Freising sich klar pro Segensfeiern positioniert, sieht die Situation dort, wo konservative Bischöfe das Sagen haben, anders aus. „Eine solche Empfehlung wird es für das Bistum Regensburg nicht geben“, stellt etwa ein Sprecher des Regensburger Oberhirten Rudolf Voderholzer klar. 

Auch bei Bischof Stefan Oster in Passau heißt es, die Handreichung finde im Bistum keine Anwendung. 

„Das Bistum Eichstätt lehnt Segensfeiern nicht ab“, lautet die Antwort dort. Diese seien aber im Rahmen der für die Weltkirche verfassten Erklärung „Fiducia supplicans“ der Glaubenskongregation im Vatikan möglich. Diese Richtlinien seien aus Bistumssicht ausreichend, man erkenne „den Bedarf für eine zusätzliche Handreichung nicht“. 

Die Würzburger „Tagespost“, die als Sprachrohr erzkonservativer Katholiken gilt, nennt die Segensfeiern „eine deutsche Provokation“, die „den Maßgaben des Vatikans klar zuwiderläuft“. 

Priester bewegten sich in rechtlicher Grauzone

Vor ziemlich genau einem Jahr hatten DBK und das ZdK - die Vertretung der sogenannten Laien, der Gläubigen in den Gemeinden - die Handreichung verabschiedet. „Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier. 

Das Neue daran: Zwar hatten auch vorher immer schon einzelne katholische Priester schwule oder lesbische Paare gesegnet, aber sie bewegten sich dabei in einer kirchenrechtlichen Grauzone. Das ist jetzt anders. Der Segen hat gleichsam den Segen von oben. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ortsbischof die Handreichung der DBK in Kraft setzt. Denn jeder Bischof regiert sein Bistum weitgehend unabhängig. 

Im Bistum Würzburg gebe es bereits eine Praxis dieser Segensfeiern, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit. „Das pastorale Personal wurde durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ehe- und Familienseelsorge informiert und mit entsprechenden Arbeitshilfen ausgestattet sowie über Ansprechpersonen informiert.“ 

Aus dem Bistum Augsburg gab es zunächst keine Antwort auf die Frage, ob die Handreichung in den Diözesen in Kraft treten soll oder nicht.

Karte