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Schwierige Wahrheitssuche: Warum wurde Fabian getötet?

Sechseinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian beginnt in Rostock ein Mordprozess. Angeklagt ist eine 30 Jahre alte Frau. Ob sie schuldig ist, muss das Verfahren zeigen.

Von dpa

28.04.2026

Der gewaltsame Tod des Grundschülers Fabian sorgte für Trauer und Fassungslosigkeit. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

Der gewaltsame Tod des Grundschülers Fabian sorgte für Trauer und Fassungslosigkeit. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa

17 Verhandlungstage, vermutlich mehr als 60 Zeugen, zudem Gutachten und unzählige Indizien - der Mordprozess im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow ist umfangreich. Am ersten Prozesstag soll nun vor dem Landgericht Rostock die Anklage gegen eine 30 Jahre alte Tatverdächtige verlesen werden. Sie soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 an einem Teich in Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt mit sechs Messerstichen ermordet haben. Die Angeklagte schwieg bisher zu den Vorwürfen. Ob und in welchem Umfang sie sich im Prozess äußert, ist unklar.

Die Mutter des Opfers ist als Nebenklägerin an dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer beteiligt. Zeugen sollen am ersten Verhandlungstag nicht gehört werden. Allerdings geben die beiden Verteidiger der Angeklagten möglicherweise ein Eingangsstatement ab. Das öffentliche Interesse ist groß. Im Saal 2.002 sind allein 50 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert. Zunächst sind bis zum 2. Juli 17 Verhandlungstage terminiert. Die zur Tatzeit 29-Jährige sitzt seit dem 7. November in Untersuchungshaft und ist wegen „des Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen“ angeklagt. 

Vier Tage Hoffen und Bangen

Der Grundschüler aus Güstrow war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Zahlreiche Einsatzkräfte suchten damals tagelang nach ihm. Spürhunde, Boote und ein Hubschrauber waren im Einsatz. Erst am 14. Oktober entdeckte eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, Fabians Leiche in einem Waldstück nahe Klein Upahl südwestlich von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Die Obduktion des Leichnams bestätigte, dass das Kind gewaltsam getötet wurde. Anschließend wurde der Leichnam mit Brandbeschleuniger angezündet.

Der Junge war am Tag seines Verschwindens wegen Unwohlseins zu Hause geblieben, während seine Mutter zur Arbeit ging. Als die Frau zurückkam, war ihr Sohn verschwunden. Auch zur sonst üblichen Zeit tauchte er nicht auf. Gegen 20.30 Uhr meldete die Mutter Fabian als vermisst. Der Junge gelte als zuverlässig und nicht als Ausreißer, hieß es. 

Im Gedenken an den getöteten Fabian legten zahlreiche Menschen im vorigen Oktober Kerzen und Kuscheltiere nieder. (Archivbild)Jens Büttner/dpa

Im Gedenken an den getöteten Fabian legten zahlreiche Menschen im vorigen Oktober Kerzen und Kuscheltiere nieder. (Archivbild)Jens Büttner/dpa

© Jens Büttner/dpa

Die Eltern des Kindes leben getrennt. Fabian wohnte bei der Mutter in Güstrow. Er hatte auch Kontakt zu seinem Vater, der in einem Dorf südlich davon wohnt. Zunächst nahmen die Ermittler an, dass das Kind an dem Tag möglicherweise auf dem Weg zu seinem Vater war. Später fanden sie heraus, dass Fabian bereits zur Zeit der Vermisstenmeldung tot war. Demnach starb das Kind am 10. Oktober zwischen 11.00 und 15.00 Uhr - gewaltsam durch mindestens sechs Messerstiche.

Wie kamen die Ermittler auf die Spur der Tatverdächtigen?

Die Ermittler gingen nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 1.000 Spuren nach. Nach dem Fund der Kinderleiche richtete die Kriminalpolizeiinspektion Rostock eine Mordkommission ein. Mehrfach untersuchten Ermittler und Ermittlerinnen den Fundort. Am 5. November war der Fall Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“. Mehr als 30 Hinweise gingen danach bei den Ermittlern ein. 

Am Folgetag durchsuchte die Polizei mit rund 120 Kräften mehrere Objekte in Reimershagen und im Ortsteil Rum Kogel in der Nähe von Güstrow im Landkreis Rostock. Sie stellten mögliche Beweismittel sicher. Unter dringendem Mordverdacht verhafteten die Einsatzkräfte die Frau. Der Anwalt der 30-Jährigen versuchte juristisch zu erreichen, dass sie aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Er verwies darauf, dass es in der Ermittlungsakte keine „handfesten Beweise“ gebe. Die Tatwaffe sei nicht gefunden worden. Erfolg hatte der Jurist damit nicht.

Der Prozess beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Rostocker Landgerichtes. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

Der Prozess beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Rostocker Landgerichtes. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa

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