Rot-Rot-Grün will Frauen ins Zentrum der Politik stellen
Mehr Frauen in Führungspositionen und ein besserer Schutz vor Gewalt - das sind zwei Vorhaben der künftigen Landesregierung von MV.
Die künftigen Koalitionäre wollen Politik für Frauen machen. (Archivbild)Jens Büttner/dpa
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Die künftige rot-rot-grüne Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will Frauen ins Zentrum ihrer Politik stellen. Das kündigte die aktuelle Regierungschefin und SPD-Landesvorsitzende Manuela Schwesig am Rande der Koalitionsverhandlungen in Schwerin an.
Mehr Frauen in Führungspositionen
So soll der Kurs der rot-roten Vorgängerregierung für mehr Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung fortgesetzt werden. Das Ziel sei ein Anteil von 50 Prozent Frauen bei Führungskräften und der sei noch nicht erreicht, sagte Schwesig.
Grünen-Politikerin Claudia Müller kündigte Bemühungen um die Ausweitung des Mutterschutzes auf Selbstständige an. „Hier wollen wir gemeinsam mit dem Bund eine echte Gerechtigkeitslücke schließen“, sagte die Grünen-Politikerin.
Im Schloss beendeten die künftigen Koalitionäre die Gespräche über die Themen Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Am Freitag wollen sie über den Bereich Wirtschaft sprechen, wie es am Rande hieß.
Frauenhäuser ausbauen
Den Schutz von Frauen vor Gewalt nannten Schwesig und ihre Mitverhandler von den Grünen, Müller, und von den Linken, Hennis Herbst, als weiteren wichtigen Punkt der künftigen Regierungspolitik. Die Frauenhäuser sollen mit Hilfe des Bundes ausgebaut werden. Wenn Frauen nach einem Aufenthalt dort ausziehen und eine Wohnung suchen würden, sollten sie in den Kommunen bei der Wohnungsvergabe vorrangig behandelt werden.
Alle Gerichtsstandorte sollen bleiben
Alle Gerichtsstandorte sollen bestehen bleiben, wie es weiter hieß. Die Justiz soll weiter digitalisiert werden. Das bedeute aber nicht, dass die KI künftig Urteile fällen werde, betonte Schwesig.
Im Verbraucherschutz will die künftige Regierung unter anderem erreichen, dass Verträge, die am Telefon geschlossen werden, noch einmal schriftlich bestätigt werden müssen.