Prozess um tödliche Messerstiche auf 68-Jährigen in Hamburg
Ein 68-Jähriger wird an seiner Wohnungstür in Hamburg unvermittelt von einem abendlichen Besucher niedergestochen. Jetzt geht es vor Gericht um Mord und die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters.
Der Beschuldigte steht wegen Mordes vor Gericht, war aber zum Tatzeitpunkt nach vorläufiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft schuldunfähig.Bernhard Sprengel/dpa
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Am Landgericht Hamburg hat ein Prozess um tödliche Messerstiche auf einen 68-Jährigen begonnen. In dem sogenannten Sicherungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Mord aus niederen Beweggründen vor. Die Anklage geht davon aus, dass der 43-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Tat am 23. Dezember vergangenen Jahres schuldunfähig war.
Der Beschuldigte soll abends an der Wohnungstür des 68-Jährigen im Stadtteil Rahlstedt geklingelt haben. Dessen Ehefrau öffnete und rief ihren Mann zur Tür. Der 43-Jährige soll unvermittelt auf den Mann eingestochen und ihm elf Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt haben. Er verblutete kurz darauf. Die Polizei nahm den 43-Jährigen noch am Tatort fest.
Beschuldigter stritt mit Ex-Frau um Kinder
Nach der Verlesung der Anklage gab der Verteidiger eine Erklärung im Namen seines Mandanten ab. Demnach litt der Beschuldigte im Jahr 2014 an einer schweren Depression. Seine Ehefrau habe sich damals von ihm getrennt, während sie mit dem dritten gemeinsamen Kind schwanger war. Die Frau habe ihm unterstellt fremdzugehen und ihn mit einem arabischen Fluch belegt.
In dieser Zeit habe er den später getöteten Mann in einer Hamburger Moschee kennengelernt. Er sei in große psychische Abhängigkeit von dem Älteren geraten. Er sei auf dessen Rat hin in die Organisation Milli Görüs eingetreten und habe mehrere tausend Euro gespendet. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Einmal habe der 68-Jährige vor der Moschee auf seine Füße gedeutet, woraufhin er - der Beschuldigte - ihm die Füße geküsst habe.
Der Ältere habe ihm empfohlen, sich nicht in psychiatrische Behandlung zu begeben, sondern Suizid zu begehen. Einmal habe er ihm dafür sogar eine Pistole gegeben. 2025 habe er an Beratungsterminen für Aussteiger aus radikal-religiösen Gruppen teilgenommen. Der in Hamburg geborene Beschuldigte ist laut Polizei Türke.
Beschuldigter räumt Messerstiche ein
Am Tattag erhielt der Beschuldigte angeblich eine E-Mail von seinem Anwalt, wonach ein Gerichtstermin im Sorgerechtsstreit um seine Kinder verschoben worden sei. Da sei ihm eingefallen, dass der Ältere ihm geraten hatte, in dem Rechtsstreit mit Aggressivität aufzutreten, dies aber nichts gebracht habe.
Er sei zu der Wohnung des 68-Jährigen gegangen, um diesen zur Rede zu stellen. An der Wohnungstür habe er sich bedroht gefühlt und in Angst und Panik mit einem Messer zugestochen. „Ich wollte die Eskalation nicht“, hieß es in der Erklärung.
Nach seiner Festnahme hatte er bei der Polizei angegeben, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas gab der Beschuldigte jedoch präzise Antworten. Er erklärte, eine Polizistin habe ihm geraten, er solle einfach sagen, er habe Stimmen gehört. Das sei aber nicht die Wahrheit gewesen.
Ehefrau des Opfers als Zeugin
Die Ehefrau des Getöteten sagte als Zeugin aus, ihr Mann sei von Beruf Busfahrer und sehr freundlich und hilfsbereit gewesen. Sie selbst und ihr Mann hätten dem Beschuldigten vor Jahren helfen wollen. Dieser sei mehrfach zu Besuch da gewesen. Einmal habe er versucht, ihrem Mann vor der Moschee die Füße zu küssen. Dieser habe das aber nicht gewollt.
Als sie an jenem Abend die Tür öffnete, habe sie den 43-Jährigen nicht gleich erkannt. Ihr Mann habe ihn freundlich auf Türkisch begrüßt. Dann habe sie einen Knall gehört, als die Tür gegen einen Stromkasten schlug. Ihr Mann sei rückwärts in die Wohnung zurückgegangen und zu Boden gestürzt. Aus einer Wunde am Hals habe das Blut gespritzt, sagte sie mit tränenerstickter Stimme.
Bei einem Gerangel habe der Angreifer ihr das Kopftuch wegreißen wollen und sie an der Hand verletzt. Als sie ihn angeschrien habe, sei er geflüchtet.
Die 66-Jährige und ihre drei Kinder sind Nebenkläger in dem Prozess. Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstermine bis zum 18. Juni angesetzt.
Der Beschuldigte in dem Sicherungsverfahren war kurz nach der Messertat in Hamburg-Rahlstedt am 23. Dezember 2026 festgenommen worden. (Archivbild)Carsten Neff/Carsten Neff/NEWS & ART/dpa
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