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OLG stoppt Auslieferung nach Polen wegen Haft-Bedenken

Das OLG Schleswig lehnt die Auslieferung eines 60-Jährigen nach Polen ab. Grund sind Zweifel an menschenwürdigen Haftbedingungen in polnischen Gefängnissen.

Von dpa

26.05.2026

Das OLG hat eine Auslieferung nach Polen wegen des Verdachts systemischer Mängel des polnischen Strafvollzugs abgelehnt. (Archivbild)Frank Molter/dpa

Das OLG hat eine Auslieferung nach Polen wegen des Verdachts systemischer Mängel des polnischen Strafvollzugs abgelehnt. (Archivbild) Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Ein mit europäischem Haftbefehl gesuchter Pole darf einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) zufolge nicht an Polen ausgeliefert werden. Der 1. Strafsenat des OLG hatte die Auslieferung nach Polen in seiner Entscheidung vom 13. Mai abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Aktenzeichen 1 OAus 10/26).

Der 60-Jährige wurde aus der Auslieferungshaft entlassen. Das OLG begründete seine Entscheidung mit dem Verdacht auf systemische Mängel des Haftvollzugs in Polen und nicht menschenrechtskonformen Haftbedingungen. Dieser Verdacht werde durch die Erklärungen der polnischen Behörden nicht entkräftet, hieß es.

Polen betreibt den Angaben zufolge die Strafverfolgung gegen den Mann wegen gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel. Ein Auslieferungsersuchen wurde gestellt und der 60-Jährige wurde daraufhin in deutsche Auslieferungshaft genommen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Auslieferung beantragt, die nun abgelehnt wurde.

OLG: insgesamt unmenschlicher Strafvollzug nicht ausgeschlossen

Nach Angaben des Gerichts ist die Auslieferung dann unzulässig, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Verfolgte in einer Haftanstalt untergebracht wird, in der ihm keine menschenunwürdigen Haftbedingungen drohen. Pauschale Erklärungen des ersuchenden Staates, der Verfolgte werde seine Strafe in einer den humanitären Anforderungen entsprechenden Einrichtung verbüßen, genügten nicht. 

Es bestünden bezüglich zahlreicher Haftanstalten in Polen Zweifel hinsichtlich eines menschenrechtskonformen Strafvollzugs, teilte das Gericht weiter mit. Dies lasse einen Schluss auf systemische Mängel zu, „die insgesamt einen unmenschlichen Strafvollzug“ nicht ausgeschlossen erscheinen ließen. Dies werde besonders deutlich aufgrund von Berichten der Inspektion des Nationalen Mechanismus zur Prävention von Folter (KMPT), einer Arbeitsgruppe des Beauftragten für Bürgerrechte, die Fotos aus diversen Haftanstalten enthielten.

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