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Neue Fußfessel-Regeln: Was sie leisten kann - und was nicht

Mit der elektronischen Fußfessel will Baden-Württemberg Opfer von Gewalt besser schützen. Was das neue Gesetz vorsieht – und wo die Grenzen der Technik liegen.

Von Martin Oversohl, dpa

30.06.2026

Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild)Jonas Walzberg/dpa

Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. (Symbolbild)Jonas Walzberg/dpa

© Jonas Walzberg/dpa

Es ist das oft stille Leid hinter der verschlossene Tür, es sind die Drohungen und die Schläge, die Vergewaltigungen im eigenen Schlafzimmer und im schlimmsten Fall auch Mord: Im vergangenen Jahr wurden 17.400 Menschen in Baden-Württemberg Opfer von sogenannter Partnerschaftsgewalt, das ist der höchste Stand seit zehn Jahren. In der Regel sind die Opfer Frauen. 

Jeden Tag registriert die Polizei in Baden-Württemberg laut Innenministerium rund 50 neue Fälle von Gewalt in Beziehungen und rund 30 verletzte Opfer. Und das ist nur die offizielle Zahl. Denn häufig bleiben solche Straftaten laut Landeskriminalamt unerkannt, weil die Opfer aus Scham, Hilflosigkeit oder Schuldgefühlen nicht zur Polizei gehen.

Vom 1. Juli an sollen besonders gefährliche Täter mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also einer Fußfessel, früher gestoppt werden. Worum geht es und was bringt das?

Das Gesetz

Nach richterlichem Beschluss kann die Fußfessel auch bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sowie in Stalking-Fällen angeordnet werden. Bisher ist das nur bei terroristischen Gefährdern möglich.

Opfer sollen automatisch über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich der potenzielle Täter einer festgelegten Schutzzone nähert. So können sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, während die Polizei automatisch alarmiert wird, bevor es zu spät ist. Dies soll bei Hochrisikofällen und zunächst für höchstens sechs Monate gelten, verlängerbar um je drei Monate. 

Andere Bundesländer wie Hessen, Sachsen oder Bayern haben ähnliche Regelungen bereits umgesetzt. Auch auf Bundesebene gibt es ein Gesetz, das einem Gericht erlaubt, Täter zum Tragen der Fußfessel zu verpflichten. 

Die Erweiterung

Möglich ist es nach dem neuen „Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt“ auch, sogenannte Bewegungsbilder zu erstellen. Dazu werden die Bewegungsdaten – meist des potenziellen Täters – aus den Daten der Fußfessel analysiert, um nachvollziehen zu können, wo sich eine Person regelmäßig aufhält, welche Wege sie nimmt oder welche Orte sie frequentiert. So können Muster und Auffälligkeiten nach Einschätzung der Polizei erkannt und Gefahren besser eingeschätzt werden.

Kritiker, auch aus den Reihen des Landtags, hatten Bedenken geäußert, diese Neuerung schränke auch die Freiheit von Tätern ein, unbeobachtet zu bleiben.

Die Technik

Die Fußfessel des Täters kann in Echtzeit mit einem GPS-Gerät des Opfers kommunizieren. Über Satellitensignal (GPS) kann der Träger jederzeit geortet werden. Auf die Daten darf allerdings nur zugegriffen werden, wenn das System Alarm schlägt. Nach zwei Monaten müssen sie gelöscht werden.

Eine Fessel kann - je nach gesetzlicher Vorgabe - so programmiert werden, dass der Träger Zonen nicht verlassen oder nicht betreten darf, dafür lassen sich auch Zeiten festlegen. So kann etwa kontrolliert werden, dass sich jemand, der Kinder missbraucht hat, keinem Spielplatz mehr nähert. Einmal angelegt, lässt sich eine Fußfessel nicht öffnen.

Da es sich also genau gesagt um einen GPS-Sender handelt, der am Fußgelenk befestigt wird, geht es eher nicht um eine Fessel im klassischen Sinn.

Die Bedenken

Sosehr die Fußfessel Opfern Schutz bietet, greift sie zugleich in die Rechte des Täters ein. „Zum einen kann ein Opfer sich subjektiv sicherer fühlen“, sagt Jörg Kinzig, Direktor des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen. „Zum anderen ist das ein schwerwiegender Grundrechtseingriff – in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns.“

Zudem liege die Verpflichtung zum Tragen im Prognosebereich: „Es handelt sich ja nicht um aktuell verurteilte Straftäter“, betonte Kinzig, der zur Fußfessel umfassend geforscht hat.

Die Grenzen

Die Fußfessel hält niemanden körperlich auf, sie ist also keine Garantie. Offen ist auch, ob die Fußfessel Täter tatsächlich abschreckt. Das könne der Fall sein, müsse aber nicht, sagt Kinzig: „Wenn jemand sich entschlossen hat, eine andere Person zu töten, wird er das möglicherweise auch tun, wenn er eine Fußfessel hat.“ Er spricht von einem „Stein von vielen“. „Ich würde davor warnen zu sagen: Jetzt haben wir ja die Fußfessel – und können auf andere Maßnahmen verzichten.“

Auch für Innenminister Manuel Hagel (CDU) ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur „ein weiterer wichtiger Schritt“, um Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. „Wir vergrößern damit den Schutzraum von all denjenigen, meistens Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind“, sagte er. 

Die Polizei setze bereits auf ein breites Maßnahmenportfolio, um gefährdete Menschen zu schützen. Dazu gehören Gefährderansprachen und Wohnungsverweise, Annäherungsverbote und Risikobewertungen. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ergänzt diese Instrumente, ersetzt sie jedoch nicht“, teilte Hagels Ministerium mit.

Von Juli an sollen besonders gefährliche Täter mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also einer Fußfessel, früher gestoppt werden.(Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

Von Juli an sollen besonders gefährliche Täter mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also einer Fußfessel, früher gestoppt werden.(Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

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