NABU wirbt für richtigen Umgang mit Bibern
Biber schaffen neue Lebensräume, verursachen etwa in Teichwirtschaften aber auch Schäden. Der Naturschutzbund Deutschland wirbt nun für ein friedliches Miteinander.
Der Naturschutzbund in Sachsen hat Informationen zum Umgang mit Bibern zusammengestellt. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Sachsen wirbt für „friedliche Koexistenz“ zwischen Teichwirten und Bibern. „Mit dem Wissen aus über vierzig Jahren möchten wir Teichwirte und Flächeneigentümer dabei unterstützen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten“, erklärte NABU-Chefin Maria Vlaic.
Viele Schäden lassen sich durch technische Maßnahmen verringern
Viele der in Teichwirtschaften entstehenden Schäden ließen sich durch frühzeitige technische oder organisatorische Maßnahmen verringern, teilte der Naturschutzverband mit und verwies auf ein Informationspapier. Man lade deshalb Teichwirte und Eigentümer ein, die vorgestellten Ansätze zu prüfen und Rückmeldungen aus der Praxis zu geben.
Erfahrungsbericht mit Lösungsansätzen
Der NABU stellte einen Erfahrungsbericht mit Lösungsansätzen auf seiner Website ein. Das Dokument beschreibt Maßnahmen, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt haben und von Ehrenamtlichen des Verbandes selbst angewandt wurden, um Schäden in Teichbetrieben zu reduzieren. Zu Konflikten kommt es hier vor allem, wenn der Biber Dammbrüche verursacht.
Biber sind für Lebensräume vieler Pflanzen- und Tierarten wichtig
Der Naturschutzbund beschreibt den Biber als wichtigen Landschaftsgestalter. „Mit seinen Dämmen staut er Wasser auf und schafft so Teiche, Tümpel, nasse Uferbereiche und kleine Auenlandschaften. Dadurch entstehen ganz unterschiedliche Lebensräume, von denen viele Pflanzen- und Tierarten profitieren.“ Diese Effekte tragen bei, Folgen des Klimawandels wie Dürren, niedrige Grundwasserstände oder Starkregen abzumildern.
Im vergangenen Jahr hatte ein Fall in Ostsachsen für Schlagzeilen gesorgt. Sachsen wollte über seine Landesdirektion zwei unliebsame Biberfamilien aus der Oberlausitz nach Frankreich „abschieben“ lassen. Den Antrag auf „Entnahme“ der Biber hatte ein Teichwirt aus Kreba (Landkreis Görlitz) gestellt. Das stieß allerdings auf Widerstand von Naturschützern. Die Grüne Liga im Freistaat stoppte die geplante Umsiedlung per Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht Dresden entschied Anfang Dezember, dass auf dem Gelände einer im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ gelegenen Teichwirtschaft lebende Biber nicht gefangen, umgesiedelt oder sogar getötet werden dürfen. (Az. 13 L 1108/25).