Neuer Prozess um Mord an 14-Jähriger gestartet
Im Fall einer getöteten Schülerin aus Bad Emstal verhandelt das Landgericht Kassel erneut das Strafmaß. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor Rechtsfehler bei der Urteilsfindung beanstandet.
Nach dem Mord an einer 14-Jährigen verhandelt das Landgericht Kassel den Fall erneut. (Archivbild)Nicole Schippers/dpa
© Nicole Schippers/dpa
In Kassel ist im Fall einer getöteten 14-Jährigen aus Bad Emstal (Landkreis Kassel) ein neuer Prozess gestartet. Vor dem Landgericht steht ein Bekannter der Schülerin, die im September 2023 erwürgt worden war. Der damals 20-Jährige hatte die Tat in einem ersten Verfahren bereits gestanden.
Er war im Mai 2024 unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Bundesgerichtshof hob Urteil auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft hin teilweise auf. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte.
Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. In der Anwendung des Paragrafen sah der BGH „durchgreifende Rechtsfehler“. Neben dem Strafausspruch hob er auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung sowie der Vollziehung der Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt auf. Die Verurteilung wegen Mordes wurde nicht beanstandet.
Den Fall muss nun die 9. Große Strafkammer des Landgerichts als Jugendkammer und als Schwurgericht erneut verhandeln und entscheiden. Zum Auftakt des Verfahrens verlas die Vorsitzende Richterin zunächst Teile des Ausgangsurteils. Ein neues Urteil könnte bereits am Freitag kommender Woche gesprochen werden.
Nach einem BGH-Urteil muss das Landgericht Kassel den Mordfall an einer 14-Jährigen neu verhandeln. (Archivbild)Swen Pförtner/dpa
© Swen Pförtner/dpa