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Ministerin verteidigt Wahlausschlüsse: Keine „Lex AfD“

Die Verfassungstreue-Checks richteten sich nicht speziell gegen die AfD, sondern gegen jeden Extremismus, sagt Niedersachsens Innenministerin. Gerichte prüfen die Ausschlüsse erst nach den Wahlen.

Von dpa

31.08.2026

Innenministerin Behrens will nicht ignorieren, dass mit der AfD eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei jetzt Landräte und Bürgermeister stellen wolle. (Archivbild)Anne-Béatrice Clasmann/dpa

Innenministerin Behrens will nicht ignorieren, dass mit der AfD eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei jetzt Landräte und Bürgermeister stellen wolle. (Archivbild)Anne-Béatrice Clasmann/dpa

© Anne-Béatrice Clasmann/dpa

Trotz Gegenwehr der AfD steht Innenministerin Daniela Behrens vor den Kommunalwahlen in Niedersachsen weiter hinter den Verfassungstreue-Checks bei einzelnen Kandidaten. „Man kann doch nicht ignorieren, dass die AfD eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei ist und Kandidaten der AfD Landräte und Bürgermeister werden wollen“, sagte die SPD-Politikerin der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. „Darum müssen sie sich die Frage gefallen lassen: Stehen sie auf dem Boden des Grundgesetzes, sind sie verfassungstreu?“

Das Ministerium hatte es den Wahlausschüssen in den Kommunen erstmals ermöglicht, eine Einschätzung der Kommunalaufsicht einzuholen, wenn Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Bewerberinnen und Bewerber bestehen. In der Praxis betraf das vor allem Kandidatinnen und Kandidaten der AfD.

Einzelne AfD-Kandidaten dürfen nicht antreten

Es handele sich dabei nicht um ein Sondergesetz gegen eine unliebsame Partei, betonte Behrens: „Nein, wir haben keine „Lex AfD“ geschaffen, sondern wenn überhaupt eine „Lex Extremismus“.“ Dass vor allem AfD-Mitglieder betroffen seien, liege daran, dass die Partei im Gegensatz zu anderen vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen flächendeckend Oberbürgermeister- und Landratskandidaten aufstelle. Der Verfassungsschutz hat die AfD Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

Die Entscheidung über Zulassung oder Nichtzulassung zur Wahl trafen die zuständigen Wahlausschüsse in den Kommunen. Dabei mussten sie sich nicht an die Empfehlungen der Kommunalaufsicht halten. In der Folge wurden einzelne AfD-Politiker, etwa AfD-Landesvize Stephan Bothe bei der Landratswahl in Lüneburg, nicht zugelassen, während andere, etwa die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover, antreten dürfen.

„Wir sind uns unserer Sache sicher“

Die AfD sieht in dem Vorgehen eine Kampagne gegen sich und wehrt sich juristisch gegen die Nichtzulassungen. Behrens sieht dem gelassen entgegen: „Am Ende werden Gerichte bewerten, ob die Entscheidungen der Wahlausschüsse rechtmäßig waren. Wir sind uns unserer Sache sicher und von der Rechtsstaatlichkeit unserer Regelungen vollständig überzeugt.“

Mit einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ habe das Prüfungsverfahren nichts zu tun. „Es ist kein Parteiverbot, auch kein kleines“, sagte die Ministerin und verwies darauf, dass AfD-Kandidaten praktisch überall in Niedersachsen uneingeschränkt für Mandate in den Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen antreten werden. 

Gewählt wird in Niedersachsens Kommunen am 13. September, mögliche Stichwahlen finden am 27. September statt.

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