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Minister übt Kritik an Reform zur Notfallversorgung

Patienten sollen im Notfall besser durch das Gesundheitssystem gesteuert werden. Der Bundestag beschloss nach langen Debatten eine Notfallreform. Brandenburgs Gesundheitsminister sieht noch Probleme.

Von dpa

16.10.2026

René Wilke (SPD) wünscht sich mehr kommunalen Gestaltungsspielraum bei der Reform der Notfallversorgung. (Archivbild)Jens Kalaene/dpa

René Wilke (SPD) wünscht sich mehr kommunalen Gestaltungsspielraum bei der Reform der Notfallversorgung. (Archivbild)Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) sieht bei der anvisierten Reform der Notfallversorgung im Bund Schwächen. Es würden hohe Hürden durch das Recht der Kassen aufgebaut, zu entscheiden, ob alle Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt wurden, sagte Wilke auf Anfrage. „Hier wird der Spielraum von Kommunen und Ländern zu stark eingeschränkt, Rahmenbedingungen und Bedarfsplanungen festzulegen.“

Patientinnen und Patienten sollen im Notfall künftig zielgenauer und besser versorgt werden. Dazu beschloss der Bundestag eine Reform der Notfallversorgung. Der Bundesrat muss noch grünes Licht geben.

Künftig soll in einer fachlichen Ersteinschätzung telefonisch oder vor Ort festgelegt werden, welche Hilfe jemand braucht, wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erläuterte. Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden. Die Patienten werden dann in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt - je nach Dringlichkeit.

Integrierte Notfallzentren

Kernstück der Reform sind demnach an Kliniken angedockte integrierte Notfallzentren. Patientinnen und Patienten soll hier nach Ersteinschätzung der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder die Notaufnahme gewiesen werden. „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen“, so Linnemann. 

Minister sieht drohende Finanzierungsengpässe

„Ein großer Kritikpunkt“ ist für Brandenburgs Gesundheitsminister Wilke die fehlende Ausfinanzierung der Personalkosten durch die Orientierung an der Grundlohnrate. Dies müsse deutlich einfacher an den realen Personalkosten ansetzen. „Sonst entstehen bei den Trägern der Rettungsdienste nicht gerechtfertigte Finanzierungslücken“, warnte Wilke.

Mit Blick auf die Notfallzentren betonte Wilke die „bedarfsgerechte Umsetzung und die Mitbestimmung der Länder als Krankenhausplanungsbehörde über die Standorte“. Dies sei bisher nicht gewährleistet und müsse dringend nachgebessert werden. Dazu werden Änderungsanträge der Länder im Bundesratsverfahren eingebracht. 

Ähnliche Kritik übte auch der Landkreistag Brandenburg. „Gerade in einem Flächenland sind regional angepasste Strukturen und eine bedarfsgerechte Vorhaltung unverzichtbar“, teilte der Kommunalverband mit. „Die vorgesehenen bundesweiten Steuerungs- und Qualitätsvorgaben werfen daher weiterhin Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und einer angemessenen Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger auf.“

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