Messerangriff in Halle – Gericht sieht Notwehr
Monate nach einer tödlichen Messerattacke in Halle hat das Landgericht über den Fall entschieden. Die Richter bewerteten die Tat als Notwehr.
Das Landgericht Halle hat eine Frau nach einer tödlichen Messerattacke vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa
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Nach einer tödlichen Messerattacke in Halle hat das Landgericht die Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die 37-Jährige habe aus Notwehr gehandelt, teilte das Gericht mit.
Verurteilt wurde sie lediglich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 15 Euro. Ansonsten sprach das Gericht sie frei. Für die Zeit in Untersuchungshaft vom 9. August 2025 bis zum 23. Februar 2026 soll sie entschädigt werden.
Die Frau hatte im Sommer vergangenen Jahres im halleschen Stadtteil Silberhöhe eine 47-Jährige mit einem Messer tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft war von Totschlag ausgegangen. Die Angeklagte stand laut Ermittlungen zum Tatzeitpunkt unter starkem Alkoholeinfluss und war nach der Tat mit einem Fahrrad unterwegs gewesen.