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Mehr als 200 neue Ganztagsschulen ab Sommer

Von Sommer an gilt auch in Niedersachsen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Kultusministerin Hamburg sieht das Land auf Kurs.

Von dpa

07.05.2026

Die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler haben ab Sommer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

Die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler haben ab Sommer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. (Symbolbild)Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Der Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen kommt voran: Zum neuen Schuljahr werden 237 weitere Schulen eine Ganztagsbetreuung anbieten, darunter 221 Grundschulen. Das teilte das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage mit. Der Ausbau ist wichtig, da die Erstklässlerinnen und Erstklässler, die in diesem Sommer eingeschult werden, erstmals einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben werden.

Ziel: bessere Bildungschancen und Entlastung für Familien

Insgesamt werden in Niedersachsen im Schuljahr 2026/27 laut Ministerium mehr als 85 Prozent der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen als Ganztagsschulen geführt. „Das ist ein Rekordausbau im Ganztag und ein starkes Signal zum Start des Rechtsanspruchs: Niedersachsen ist auf Kurs“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Die Grünen-Politikerin sieht darin bessere Bildungschancen für Kinder und eine spürbare Entlastung von Familien.

Hamburg betonte, der Rechtsanspruch auf Ganztag solle nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im Alltag der Familien ankommen. Im vergangenen Jahr hatte sie allerdings die Erwartungen an den Start gedämpft. „Es wird nicht überall sofort perfekt sein“, sagte sie damals. „Es wird vielleicht nicht überall sofort eine Mensa stehen können und manche Schule muss ein wenig improvisieren.“ Über die Jahre werde das Angebot dann besser werden.

Eltern können klagen, wenn ihre Kinder keinen Platz bekommen

Bei der Umsetzung des Ganztags haben die Schulträger einen gewissen Spielraum. Neben Angeboten an den Schulen sind auch Horte oder Kooperationspartner möglich. 

Sollten Kinder trotz des neuen Rechtsanspruchs keinen Ganztagsplatz erhalten, können die Eltern Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Familien können so einen Platz einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen, wenn sie Verdienstausfälle hinnehmen oder eine Betreuung bezahlen müssen.

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