Mehr Hassdelikte aufgrund sexueller Orientierung in Sachsen
Am 17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. Wie ist die Lage in Sachsen?
Am 17. Mai ist der Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. (Symbolbild)Frank Hammerschmidt/dpa
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Die Zahl von Hassdelikten gegen queere Menschen in Sachsen ist nach Angaben des Sozialministeriums zuletzt gestiegen. 2025 habe die Polizei 163 Taten registriert, die im Zusammenhang mit sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität gestanden hätten, teilte das Ministerium mit. Drei Viertel der Fälle seien als rechtsmotiviert bewertet worden. 2024 wurden 140 derartige Delikte erfasst.
Sozialministerin Petra Köpping rief dazu auf, Diskriminierung und Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten. Es dürfe kein Platz sein für verachtende Einstellungen gegenüber queeren Menschen und vielfältigen Lebensentwürfen. „Die Freiheit und Selbstbestimmung einer jeden Person, so zu leben, wie sie möchte, gehört zu den Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung“, erklärte die SPD-Politikerin.
Grüne verlangen mehr Schutz für die Community
Unterdessen verlangen die sächsischen Grünen die Anerkennung aller Christopher Street Days (CSD) im Freistaat als politische Versammlungen. Der Schutz der queeren Community im Freistaat dürfe nicht sinken, er müsse ausgebaut werden, erklärte Landeschef Martin Helbig anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai.
Queere Menschen hätten wieder zunehmend Angst vor Anfeindungen. Zudem gerieten die Christopher Street Days durch behördliche Gängeleien und politische Einschüchterungen unter Druck. Es sei ein Skandal, dass der Schutz der CSD in Sachsen zurückgefahren werden, teilte Helbig mit.
Die Landesdirektion hatte in diesem Jahr verfügt, dass der CSD Dresden nicht in Gänze als Versammlung eingestuft wird. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das Anfang Juni geplante mehrtägige Straßenfest. Die Organisatoren des CSD zogen dagegen vor Gericht. Bei einer Einstufung als Veranstaltung muss der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung in vollem Umfang tragen.