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Mann stirbt nach zu viel Alkohol – Urteil verzögert sich

Vier Jugendliche sollen einen 27-Jährigen dazu gebracht haben, so viel Alkohol zu trinken, dass er kurz darauf starb. Am Mittwoch könnte nun ein Urteil verkündet werden.

Von dpa

19.05.2026

Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst haben. (Symbolbild)Stephan Jansen/dpa

Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst haben. (Symbolbild)Stephan Jansen/dpa

© Stephan Jansen/dpa

Im Prozess gegen vier Jugendliche, die einen 27-Jährigen dazu gebracht haben sollen, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken, will das Landgericht Heidelberg voraussichtlich am Mittwoch ein Urteil verkünden. Zunächst war die Entscheidung für Dienstag erwartet worden. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zu den Plädoyers machte sie zunächst keine Angaben.

Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 - drei Tage nach dem Treffen mutmaßlich an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge. 

Die zum Tatzeitpunkt 15 bzw. 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen hochprozentiger alkoholischer Getränke zu trinken, wie die Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht. 

Jugendlicher soll nach Stunden Notruf gewählt haben

Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der 27-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb. Seine Blutalkoholkonzentration lag laut Gericht bei 4,03 Promille. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille. 

Das Verfahren hat laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Den heute 16- bzw. 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Kammer hatte nach Auskunft des Gerichts zu Beginn des Verfahrens 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen – einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Rechtsmediziner.

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