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Märkisch-Oderland droht mit Gebühren für 112-Leerfahrten

Eigentlich sollten Gebühren für Rettungsfahrten erstmal vom Tisch sein, weil neu darüber verhandelt wird. Der Landkreis Märkisch-Oderland kündigt sie dennoch an - für Leerfahrten mit dem Krankenwagen.

Von dpa

01.04.2026

Der Kreis Märkisch-Oderland mit Gernot Schmidt als Landrat kündigt Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ohne Krankenhaustransport an (Archivbild).Patrick Pleul/dpa

Der Kreis Märkisch-Oderland mit Gernot Schmidt als Landrat kündigt Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ohne Krankenhaustransport an (Archivbild).Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Der Landkreis Märkisch-Oderland will im Streit um Kosten für Rettungsfahrten ohne Krankenhaustransport ab Ende April Gebührenbescheide an Patienten verschicken. Der Kreis kündigte dies als Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zu sogenannten Leerfahrten an. Die Ankündigung kommt mitten in landesweiten Verhandlungen, die am vergangenen Montag zu den Kosten der Rettungsfahrten gestartet sind. 

Gesundheitsminister René Wilke (SPD) verkündete in der vergangenen Woche mit dem Landrat aus Dahme-Spreewald, Sven Herzberger (parteilos), und dem Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) ein Moratorium: Drohende Gebührenbescheide für Rettungsfahrten in Cottbus und Dahme-Spreewald sind zunächst vom Tisch.

Die Einsätze der Fahrten von Rettungswagen und Notarzt kosten Geld - auch wenn ein Patient nicht ins Krankenhaus kommt. Im Normalfall zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte das Geld und die Krankenkassen erstatten die Summen. Seit dieser Woche laufen neue Verhandlungen von Regierung, Kreisen, Städten und Kassen.

Gericht: Kassen müssen Leerfahrten nicht übernehmen 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass Leerfahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen (OVG 6 A 13/25). Der Kreis Märkisch-Oderland erklärte am Mittwoch, die Gebühren für den Rettungsdienst in der Satzung zum 1.1. 2025 würden nochmals geändert und alle Fehlfahrten bei den Gebührenschuldnern geltend gemacht. Diese Kosten würden „nunmehr ab Ende April 2026 per Gebührenbescheid den jeweiligen Patientinnen und Patienten zugestellt werden“.

Vor einem Jahr hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) darauf gedrungen, dass es eine Lösung für die Kosten der Rettungsfahrten gibt. Zuvor hatte der Kreis Märkisch-Oderland bereits Gebührenbescheide verschickt. Damals ging es nicht speziell um die Leerfahrten. Aus Sicht des Ministers sind diese Fahrten ohne Krankentransport aber nicht das Problem.

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