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Krach zu Enteignungsplänen: Meinung hat sich nicht geändert

SPD, Linke und Grüne wollen in Berlin eine Koalition schmieden. Bei den umstrittenen Enteignungsplänen für große Wohnungskonzerne verteidigt SPD-Chef Krach den Kompromiss – trotz eigener Vorbehalte.

Von dpa

23.10.2026

Krach führte die Berliner SPD als Spitzenkandidat in den Wahlkampf. (Archivbild)Fabian Sommer/dpa

Krach führte die Berliner SPD als Spitzenkandidat in den Wahlkampf. (Archivbild)Fabian Sommer/dpa

© Fabian Sommer/dpa

Der Berliner SPD-Vorsitzende Steffen Krach sieht in der Unterstützung seiner Partei für die Enteignungspläne der Linken kein Einknicken. „Meine Meinung von vor der Wahl ändert sich nicht. Ich halte das nicht für den richtigen Weg, um das Wohnraumproblem in Berlin zu lösen“, sagte er dem Portal „The Pioneer“. Allerdings müssten angesichts des Wahlergebnisses Kompromisse gemacht werden.

„Wir haben Rahmen dort festgelegt, die die Risiken für Berlin deutlich minimieren“, führte Krach aus. Die maximale Entschädigungssumme dürfe nur bei 16 Milliarden Euro liegen, zudem sollten Mieter nicht belastet werden. Wohnungen, die seit 2021 gebaut wurden, sollten von dem geplanten Gesetz ausgenommen sein.

Zu den bundesweit umstrittenen Vorhaben von SPD, Linken und Grünen gehört die geplante Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen fünf großer Immobilienkonzerne. Eine solche Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig. Ziel ist, durch mehr Einfluss auf den Wohnungsmarkt den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten zu bremsen.

Die Entschädigungssumme für die Konzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Wohnungsunternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten. 

Bundesweite Kritik

Am stärksten betroffen wäre der Immobilienkonzern Vonovia mit nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin. „Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde“, teilte das Unternehmen mit. Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen. Dafür seien Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld notwendig.

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