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Komplette Sicherheit im Wald gibt es nicht

Erholung, Spaß und schöne Natur beim Wandern, Spazierengehen oder Joggen im Wald genießen - aber bitte die eigene Verantwortung nicht vergessen, mahnt der Förster.

Von Bernd Glebe, dpa

19.04.2026

Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Andreas Arnold/dpa

Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Zweimal pro Jahr ist Förster Martin Teuber in seinem Revier in Dannenfels für den Sicherheitscheck unterwegs. Wenn die Bäume Laub tragen und wenn die Äste kahler sind. Es geht um gefährliche herunterhängende Äste und Bäume mit Totholz in der Krone oder am Stamm, die umzustürzen drohen. 

„Die Menschen sollen sich im Wald wohlfühlen, ihn zur Erholung nutzen und die Natur beim Wandern genießen“, sagt der Revierleiter. „Es geht aber auch um Eigenverantwortung.“ Die Waldbesitzer - egal ob kommunal oder privat - könnten nicht jeden toten Baum und jeden herunterhängenden Ast entfernen. Das Betreten des Waldes erfolge grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

Komplette Sicherheit im Wald gibt es nicht

„Im Wald nehme ich das Risiko in Kauf, dass mir ein Ast auf den Kopf fallen kann“, mahnt der 60-Jährige und sagt. „Es ist gefährlicher geworden, im Wald zu sein.“ An Ostern starben drei Menschen in einem Waldstück bei Flensburg, als ein Baum bei starken Böen umstürzt. „Eine komplette Sicherheit im Wald gibt es nicht.“

Beim Aufenthalt im Wald gilt für Wanderer, Jogger und Biker auch Eigenverantwortung. Andreas Arnold/dpa

Beim Aufenthalt im Wald gilt für Wanderer, Jogger und Biker auch Eigenverantwortung. Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Der Klimawandel mit viel Hitze und wenig Wasser macht den Bäumen extrem zu schaffen. Vor allem Buchen und Fichten waren zuletzt betroffen und starben nach extremem Wassermangel aufgrund von monatelang anhaltender Hitze nach und nach ab. Diese Bäume fallen nun vermehrt um. Das Totholz in den Baumkronen oder am gesamten Stamm kann auch brechen und herabfallen. 

Vorgaben für Straßen, Hütten, Bänke und Spielplätze

Gesetzlich geregelt ist, dass Waldbesitzer an öffentlichen Straßen und Parkplätzen rund um die Reviere sowie in ihrem Wald an öffentlich stark frequentieren Plätzen wie Hütten, Bänken und Waldspielplätzen den Schutz gewährleisten müssen. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt auch bei angemeldeten Events im Forst, die dann vom jeweiligen Veranstalter übernommen werden muss.

Für Waldwege und Pfade gilt das aber ausdrücklich nicht. Dort gibt es in der Regel waldtypische Gefahren, wie die Experten das nennen. Wurzeln, Steine, Schlaglöcher, Reisig, herabhängende Äste und tote Bäume - das müssen die Waldbesucher selbst im Blick haben. 

Bis zu 35 Meter hohe Bäume

Förster Martin Teuber ist seit 15 Jahren Leiter des Forstreviers Dannenfels. Andreas Arnold/dpa

Förster Martin Teuber ist seit 15 Jahren Leiter des Forstreviers Dannenfels. Andreas Arnold/dpa

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Auf einer Länge von rund zehn Kilometern schlängeln sich öffentliche Straßen um das rund 2.300 Hektar große Revier im Donnersbergkreis. Etwa 20 verschiedene Baumarten gibt es in dem Gebiet mit teils Hängen sowie steinigem und sandigem Grund. Pro Jahr müssen 80 bis 100 Bäume gefällt werden, die zu einer Gefährdung für den Straßenverkehr werden können, berichtet Teuber. 

Am meisten geht es dann um Totholz von Buchen und Fichten. Bis zu 30 bis 35 Meter hoch können die Bäume werden. Entsprechend muss der Platz zur Straße berechnet werden, wenn ein Stamm zu stürzen droht. Ähnlich verhält es sich beim Schutz für die zwei bewirtschafteten und vier weiteren Hütten sowie die rund 100 Bänke in dem Waldgebiet: Die jeweilige Baumlänge und der Fallwinkel sind die entscheidenden Faktoren für das Fällen. Die betroffenen Bäume für die Entnahme an diesen Plätzen werden dann rot markiert.

Bundeswaldgesetz in der Kritik

Bei allen Maßnahmen sei jedoch ein gesunder Pragmatismus wichtig, erläutert Teuber, der das Revier seit 15 Jahren leitet. Sind zu viele beschädigte Äste und Bäume in der Nähe einer Bank, wird die Sitzgelegenheit einfach an einen anderen Platz gestellt. Schwieriger ist es dagegen, wenn Veranstalter etwa für organisierte Volksläufe durch das Gebiet anfragen. 

Als Beispiele nennt Teuber einen Wandermarathon und einen Trail für deren Durchführung nach den bestehenden Vorgaben im Waldgesetz hunderte Bäume hätten gefällt werden müssen. „Das wäre weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll gewesen.“ Nach vielen Diskussionen wurden die geplanten Aktionen vom Veranstalter abgesagt. Der Förster versteht den Wunsch noch solchen Events im Wald, verweist aber auf die Fesseln des Bundeswaldgesetzes. „Das müsste sich ändern.“

6.000 Kilometer Wanderwege in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zählt mit über 43 Prozent Waldanteil zu den waldreichsten Bundesländern. Das entspricht einer Fläche von über 850.000 Hektar, die mit Wald bedeckt ist. Die Landesforstverwaltung Landesforsten ist auf nahezu der gesamten Waldfläche für die Bewirtschaftung und Betreuung tätig. Dazu kommt auch noch ein Anteil von rund 27 Prozent der Fläche an Privatwald. Insgesamt sind 50 Baumarten in Rheinland-Pfalz heimisch.

Im Forstrevier Dannenfels gibt es mehr als 200 Kilometer Wanderwege sowie Hunderte Kilometer an kleinen Pfaden zum Spaziergehen durch den Wald. Insgesamt verfügt Rheinland-Pfalz über ein Netz an zertifizierten Wanderwegen, das über 6.000 Kilometer umfasst.

Die Bäume leiden unter Trockenheit und Hitze. Andreas Arnold/dpa

Die Bäume leiden unter Trockenheit und Hitze. Andreas Arnold/dpa

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Moselsteig und Pfälzer Weinsteig

Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH vermarktet nach Angaben des Wirtschaftsministeriums insgesamt zwölf länderübergreifende, zertifizierte Fernwanderwege mit einer Gesamtlänge von 2.700 Kilometern. Dazu kommen 300 zertifizierte Rundwanderwege in Rheinland-Pfalz mit einer Gesamtlänge von rund 3.300 Kilometern.

Zu den bekanntesten Fernwanderwegen in Rheinland-Pfalz gehören unter anderem der Rheinsteig, Moselsteig, Eifelsteig und Saar-Hunsrück-Steig sowie der Westerwaldsteig. Dazu kommen die Pfälzer Prädikatsfernwege Pfälzer Weinsteig, Waldpfad und Höhenweg.

Der Sicherheitscheck im Wald ist zweimal pro Jahr fällig. Andreas Arnold/dpa

Der Sicherheitscheck im Wald ist zweimal pro Jahr fällig. Andreas Arnold/dpa

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