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Illegaler Handel mit Pyrotechnik: 45-Jähriger vor Gericht

Über einen Onlinehandel soll ein Mann in Berlin-Neukölln Tausende Feuerwerkskörper verkauft haben – mit zwei jugendlichen Söhnen. In der Wohnung der Familie lagerten rund 200 Kilo Pyrotechnik.

Von dpa

13.03.2026

Ein erster Prozessanlauf war im Herbst vorigen Jahres gescheitert. (Symbolbild)Soeren Stache/dpa

Ein erster Prozessanlauf war im Herbst vorigen Jahres gescheitert. (Symbolbild)Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Weil er einen illegalen Handel mit Pyrotechnik betrieben und dabei auch tausendfach Großfeuerwerk verkauft haben soll, steht ein 45-Jähriger in Berlin vor Gericht. Über einen „konspirativ organisierten Onlinehandel“ sollen er und zwei seiner Söhne bundesweit Bestellungen angenommen und sie entweder vor Ort ausgeliefert oder per Paket versandt haben. Vor dem Amtsgericht Tiergarten gab der Mann über seinen Verteidiger zu, „große Mengen“ Pyrotechnik angekauft und Verkäufe getätigt zu haben.

Laut Anklage soll der Familienvater im November und Dezember 2023 in 53 Fällen ohne die erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen sein. Bei einer Durchsuchung seien in seiner Wohnung in Berlin-Neukölln rund 200 Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt sowie 50.800 Euro mutmaßlicher Handelserlös beschlagnahmt worden. Zudem steht der Mann wegen Betrugs vor Gericht. Er soll vor rund sechs Jahren Corona-Soforthilfe erschlichen haben – 29.000 Euro habe er zu Unrecht bekommen. 

Tausendfach Großfeuerwerk verkauft

Über soziale Netzwerke und verschlüsselte Kommunikationsdienste soll der Angeklagte gemeinsam mit seinen damals jugendlichen Söhnen die Pyrotechnik angeboten und Bestellungen abgewickelt haben. Darunter seien laut Staatsanwaltschaft über 6.000 Feuerwerkskörper der Kategorie F 4 (Großfeuerwerk) gewesen, die ausschließlich für ausgebildete Pyrotechniker mit behördlicher Genehmigung zugelassen seien – dazu zählen Kugelbomben, die den Angaben zufolge bei unsachgemäßer Handhabung lebensgefährlich sein können.

In einer kurzen Erklärung des Angeklagten hieß es weiter, er habe Einnahmen von etwa 8.000 Euro erzielt. Die sichergestellten 50.000 Euro hätten jedoch „nichts mit Pyrotechnik zu tun“. Das Geld gehöre nicht ihm.

Dem 45-Jährigen wird in einer weiteren Anklage vorgeworfen, im Frühjahr 2020 neun Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt und dabei wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Er habe 29.000 Euro erschlichen – „eine Rückzahlung erfolgte bislang nicht“, so die Anklage. Zudem wird dem Mann versuchte gefährliche Körperverletzung und Nötigung zur Last gelegt. Er soll mit einem Transporter auf einen Mann zugefahren sein, der in einem Verfahren gegen ihn ausgesagt habe. Diese Vorwürfe wies der Angeklagte zurück. 

Ein erster Prozessanlauf war im Herbst vorigen Jahres gescheitert. Für die aktuelle Verhandlung sind bislang drei weitere Tage bis zum 15. April geplant.

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