Hintermann von tödlichem Schleuser-Unfall vor Gericht
Fotos von Reisepässen und Treffpunkten im Gruppenchat: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 31-Jährigen Beteiligung an acht Schleusungen vor. Seine Erklärung lässt Fragen offen.
Der 31-Jährige ist vor dem Landgericht Dresden angeklagt. (Archivbild)Robert Michael/dpa
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Gut drei Jahre nach dem tödlichen Unfall eines Kleintransporters voller Flüchtlinge auf der A17 steht ein 31-Jähriger als Hintermann vor Gericht. Der Georgier soll bei insgesamt acht Einschleusungen nach Deutschland maßgeblich an der Organisation beteiligt gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt am Landgericht Dresden sagte.
Frau stirbt bei Unfall mit Transporter auf A17
Der Fahrer bei dem tödlichen Unfall war 2024 bereits unter anderem wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 13. Juli 2023 brachte er mindestens sieben Personen aus Tschechien über die Autobahn bei Bad Gottleuba-Berggießhübel nach Deutschland.
Als der Fahrer eine Polizeistreife bemerkte, versuchte er zu flüchten und verlor dabei die Kontrolle über das Fahrzeug. Er kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die ungesicherten Flüchtlinge darin wurden schwer verletzt, eine 44-Jährige aus der Türkei starb noch am Unfallort.
Organisierte Zwischenstation in Budapest
Der nun angeklagte 31-Jährige soll laut der Staatsanwaltschaft eine Unterkunft für Geschleuste in Budapest organisiert haben. Neben dem tödlichen Unfall geht es um sieben weitere Fälle im Juni 2023. Rund 80 Menschen mit größtenteils türkischer Staatsbürgerschaft sollen teilweise per Reisebus, teilweise per Transporter oder Lkw nach Wien oder Deutschland gebracht wurden. Dabei habe der Angeklagte die Menschen zu den jeweiligen Treffpunkten für die weitere Schleusung gebracht.
Dafür hatte er sich, so die Staatsanwaltschaft, mit seinen Mittätern in einem Gruppenchat ausgetauscht. Hier seien auch Fotos von den Geschleusten und deren Reisepässen sowie Informationen zum Stand der Schleuserfahrten ausgetauscht worden.
Angeklagter bereits in Ungarn verurteilt
Der Verteidiger des Angeklagten verwies auf ein Urteil aus Ungarn, in dem sein Mandant bereits als Mitglied der Bande schuldig gesprochen wurde. Er sehe daher das Dresdner Landgericht nicht zuständig. Dennoch verlas er eine Erklärung des 31-Jährigen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Demnach kann der Georgier sich nicht an die einzelnen Taten erinnern. Er könne nichts dazu sagen, wer wann mit wem Schleusungen durchgeführt habe. Was ihm vorgeworfen werde, könne aber im Wesentlichen so gewesen sein, ließ er durch seinen Verteidiger erklären.
Widersprüchliche Angaben
Generell beschrieb er, Standorte für die Abholung und Weiterreise der Geschleusten auf seinem Telefon erhalten zu haben. Er habe die Geflüchteten mit Essen versorgt. Alle zwei bis drei Tage habe er neue Menschen abgeholt und in die Wohnung gebracht. Mit einigen habe sich der 31-Jährige auch unterhalten und sei auch nach ihrer Weiterreise mit ihnen in Kontakt geblieben. Monatlich soll er 1.000 Euro erhalten haben.
Der Richter hielt jedoch dagegen, dass aus dem noch nicht rechtskräftigen ungarischen Urteil hervor gehe, dass der Angeklagte auch dafür verantwortlich gewesen sei, die geschleusten Personen in Budapest zu überwachen. Mit der Umsorgung von Gästen habe das wenig gemein, sagte der Richter. Auch hätten einige Geflüchtete angegeben, dass sie in Ungarn nicht mit Essen versorgt worden sein.
Der 31-Jährige bedauert den Angaben nach, dass eine Frau zu Tode kam und weitere Menschen sich verletzten. Davon habe er allerdings erst nach der Auslieferung nach Deutschland erfahren, hieß es in der Erklärung. Er bat die Angehörigen der Toten und die Verletzten um Entschuldigung.
Seit April in Untersuchungshaft
Seit April sitzt der Angeklagte in Deutschland in Untersuchungshaft. Zuvor war er in einem ungarischen Gefängnis in Haft. Die dortigen Haftzustände hätten seinen Mandanten schwer beeindruckt, so der Verteidiger. Er berichtete von Übergriffen durch ungarische Häftlinge.