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Hebamme nach Tod eines Babys verurteilt - Revision

Eine Hebamme macht fatale Fehler, ein ungeborenes Kind stirbt. Gleich mehrfach steht die Frau vor Gericht, wird schließlich zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Folgt nun noch ein Prozess?

Von dpa

26.10.2026

Nach dem Tod eines ungeborenen Babys: Der Verteidiger der verurteilten Hebamme legt Revision ein. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

Nach dem Tod eines ungeborenen Babys: Der Verteidiger der verurteilten Hebamme legt Revision ein. (Archivbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

Das Urteil gegen eine Hebamme nach dem Tod eines ungeborenen Babys wird überprüft. Die 64-Jährige war am Landgericht Verden vor einer Woche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden - es war bereits der dritte Prozess in dem Fall. Das Strafmaß sei „nicht nachzuvollziehen“, er habe Revision eingelegt, sagte der Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Thorsten Osterkamp, der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundesgerichtshof entscheidet nun, ob es Rechtsfehler gab.

Auf „Urteil mit Augenmaß“ gehofft

Die „gravierenden“ Strafminderungsgründe seien nicht berücksichtigt worden, es gebe keine Wiederholungsgefahr, die Frau sei nicht vorbelastet, dazu komme die lange Verfahrensdauer, erklärte Osterkamp. „Wir haben auf ein Urteil mit Augenmaß gehofft.“ Das Kind war im Januar 2015 an einer Sauerstoffunterversorgung gestorben, es folgten mehrere Prozesse.

Vor dem bislang letzten Urteil zum Strafmaß war die Hebamme 2024 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens verantwortlich ist.

Richter sieht Verstoß gegen medizinische Standards

Am Landgericht Verden sagte der Vorsitzende Richter, die Hebamme habe gegen medizinische Standards verstoßen, auf eine vermutlich geplatzte Fruchtblase nicht schnell genug reagiert und Fehler bei der Dokumentation gemacht. „Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen“, sagte er der 64-Jährigen zur Urteilsbegründung. „Sie hätten eher reagieren müssen.“ Verurteilt wurde sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

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