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Grünes Licht für Bürgerbeteiligung an Windkraft und Solar

Übernächste Woche kann der Landtag den neuen Entschädigungsregeln für Anwohner von Wind- und Solaranlagen zustimmen. Der entscheidende Ausschuss hat grünes Licht gegeben.

Von dpa

05.03.2026

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat den Weg frei gemacht für neue Entschädigungsregeln für Gemeinden und Anwohner von Windkraft- und Solaranlagen. (Symbolbild)Kay Nietfeld/dpa

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat den Weg frei gemacht für neue Entschädigungsregeln für Gemeinden und Anwohner von Windkraft- und Solaranlagen. (Symbolbild)Kay Nietfeld/dpa

© Kay Nietfeld/dpa

Der Weg für die neuen Entschädigungsregeln für Anwohner von Wind- und Solaranlagen ist weitgehend frei. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat grünes Licht für das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz gegeben, wie ein Sprecher der SPD-Fraktion mitteilte. In knapp zwei Wochen soll noch der Landtag als Ganzes über den Gesetzentwurf abstimmen. Die Zustimmung gilt nach dem Ja des Ausschusses als sicher.

Die Regierungsfraktionen hatten den Gesetzentwurf erst vor wenigen Tagen noch einmal an zentralen Punkten geändert. Es geht darum, wie viel Geld die betroffenen Kommunen und Anwohner von den Betreibern der Wind- und Solarparks bekommen müssen. Betroffen sind neue sowie Repowering-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden.

Zunächst waren je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,3 Cent für die Gemeinde und 0,3 Cent für die Bürger vorgesehen. Nach Expertenkritik schwenkte das Regierungslager auf den letzten Metern um und legte Festbeträge fest: jeweils 5.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde und 5.000 Euro für die Anwohner - je Megawattstunde installierter Leistung. Bei Solaranlagen sollen künftig je Megawattstunde installierter Leistung jeweils 1.000 Euro pro Jahr an die Gemeinde und die Anwohner fließen.