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Gericht: Rückforderung von Hahn-Beihilfen rechtswidrig

Erst genehmigt, dann zurückgefordert – war das rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Rückforderung der Beihilfen für den Flughafen Hahn entschieden.

Von dpa

10.06.2026

Die Rückforderung von Betriebsbeihilfen ist dem Gericht zufolge rechtswidrig. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

Die Rückforderung von Betriebsbeihilfen ist dem Gericht zufolge rechtswidrig. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Rheinland-Pfalz hätte die Betriebshilfen, die das Land der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH für 2017 und 2018 gewährt hat, nicht zurückfordern dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rückforderung als rechtswidrig beurteilt, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Als Grund wird angegeben, dass die Gewährung der Beihilfen bei Erlass der Bewilligungsbescheide rechtmäßig war. Hierbei sei der Zeitpunkt entscheidend. 

Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz die Hilfen von insgesamt rund 10,3 Millionen Euro zunächst genehmigt. Nachdem das Gericht der Europäischen Union diese Entscheidung 2021 für nichtig erklärt hatte, nahm das Land die Gewährung der Beihilfen zurück und forderte die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH zur Rückzahlung auf, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführte. Dagegen klagte die Flughafen-Gesellschaft. Kurz darauf wurde ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden die Beihilfen einschließlich Zinsen Anfang Dezember 2024 zurückgefordert. Dafür sei eine nachträgliche Forderung im laufenden Insolvenzverfahren des Flughafens angemeldet worden.

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