Frau in Parkanlage getötet - knapp sieben Jahre Haft
Rettungskräfte werden in der Nacht zu einer öffentlichen Grünanlage in Berlin gerufen. Sie entdecken eine leblose Frau. Sie wurde zu Tode geschlagen. Nun erging ein Urteil gegen ihren Freund.
Ein 46-Jähriger, der seine Freundin in einem Park erschlagen haben soll, wurde des Totschlags schuldig gesprochen. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa
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Nach dem gewaltsamen Tod einer 40-jährigen Frau in einer Parkanlage ist ihr Freund zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 46-Jährigen des Totschlags schuldig. In einem Streit habe er immer wieder mit seinen Fäusten auf die Frau eingeschlagen, sagte der Vorsitzende Richter. „Mit überbordender Gewalt“ sei der bei der Tat erheblich alkoholisierte Angeklagte vorgegangen. Es sei nicht auszuschließen, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war.
Die 40-jährige Ukrainerin wurde in der Nacht zum 9. Februar 2026 im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen getötet. Sie habe sich einige Stunden zuvor wie so oft mit dem Angeklagten getroffen, der ebenfalls aus der Ukraine stammt, hieß es weiter im Urteil. Beide hätten sich einige Monate vor der Tat in einer Unterkunft in Berlin kennengelernt. Es habe sich eine enge Freundschaft entwickelt, für ihn sei sie „die Liebe seines Lebens“ gewesen.
Beziehung befand sich in der Krise
Allerdings habe sich die Beziehung wegen des erheblichen Alkoholkonsums des Angeklagten in einer Krise befunden. Kurz nach Mitternacht sei es zur Gewalt gekommen. Im Streit habe der 46-Jährige massiv auf das Gesicht und den Kopf der Frau eingeschlagen, die Verletzte dann vom Eingang der öffentlichen Grünanlage bis zu einer Parkbank gezogen. Sie habe unter anderem mehrere Knochenbrüche im Gesicht und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten.
Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. „Ich wüsste nicht, was ich sagen soll“, antwortete er auf die Frage, ob er sich äußern wolle. Die Verteidigerin erklärte, ihr habe er gesagt, er erinnere sich nicht an das, was in der Nacht geschah.
Angeklagter alarmierte Rettungskräfte
Für die Anwesenheit einer dritten Person am Tatort gab es laut Urteil keinerlei Hinweise. Es sei auch der Angeklagte gewesen, der kurz nach 3.00 Uhr einen Notruf absetzte, seine Kleidung sei blutverschmiert gewesen. Rettungskräfte hätten die Leiche auf einer Parkbank entdeckt.
Der 46-Jährige, der sich in der Nähe aufhielt, wurde festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Wegen eines unfreiwilligen Alkoholentzugs habe er dort einen Krampfanfall mit Koma und hirnorganischen Folgen erlitten, so das Gericht. Auch das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.