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Erste Leistungsgruppen für Bayerns Kliniken bewilligt

Die Krankenhausreform ist ein dicker Brocken – auch, weil viele um „ihre“ örtliche Klink fürchten. Nun stehen die ersten Entscheidungen fest. Doch wie diese aussehen, verrät das Ministerium nicht.

Von dpa

14.10.2026

Die Krankenhausreform in Bayern nimmt Züge an. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Krankenhausreform in Bayern nimmt Züge an. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die ersten Entscheidungen zur konkreten Zukunft der bayerischen Krankenhäuser sind gefallen – allerdings bleibt offen, welche Klinik künftig welche Leistung anbieten darf und welche nicht. Man wolle sich zu Einzelfällen nicht äußern, teilte das Gesundheitsministerium in München mit. „Sowohl positive als auch negative Bescheide werden vom Ministerium nur gegenüber den Betroffenen kommuniziert, da es sich um einen engen Abstimmungsprozess mit den Klinikträgern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens handelt.“ 

Dabei ist das Thema vielerorts emotional: Im Zuge der Krankenhausreform sollen sich die Behandlungen auch im Flächenstaat Bayern auf weniger, dafür besser ausgestattete und spezialisiertere Standorte konzentrieren. Erreicht werden soll dies über die Genehmigung von sogenannten Leistungsgruppen, die die Kliniken benötigen, um künftig für die entsprechende Operation oder Behandlung noch Geld von den Krankenkassen zu bekommen.

 3.400 Anträge für rund 260 Standorte 

In Bayern hat der Medizinische Dienst deshalb bis Ende August rund 3.400 Anträge der Klinikträger für etwa 260 Krankenhausstandorte geprüft. „Bislang wurden knapp 2.000 positive Zuweisungen versandt“, erläuterte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). „Dies betrifft in einem ersten Schritt Krankenhäuser, bei denen der Medizinische Dienst die Voraussetzungen für die Leistungsgruppen positiv bewertet hat und keine Auswahlentscheidung etwa wegen eines regionalen Überangebots ansteht.“

Der Zuweisungsprozess werde noch bis Ende des Jahres weiterlaufen. Bei jenen Kliniken, denen der Medizinische Dienst ein negatives Gutachten ausgestellt hat, werde das Ministerium in einen engen Abstimmungsprozess mit den Trägern gehen, hieß es. Diese würden vor einer etwaigen Ablehnung angehört und bekämen die Gelegenheit, bei den Voraussetzungen für die Genehmigung nachzubessern. 

Dennoch wird künftig nicht jede Klinik in Bayern jede von ihr gewünschte Leistung anbieten dürfen. Zwar werde der Freistaat etwa bei der Geburtshilfe oder der Pädiatrie Ausnahmeregelungen nutzen, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen, kündigte Gerlach an. „Umgekehrt ist bei einigen planbaren Leistungen vor allem im Bereich der Endoprothetik mit regionalen Überangeboten zu rechnen, so dass hier nicht jeder Träger die beantragten Leistungsgruppen bekommen wird, auch wenn deren Qualitätsvoraussetzungen an sich erfüllt sind.“

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