EU um 1,1 Millionen Euro Fördermittel betrogen? Festnahme
Mit dem Geld sollen historische Gebäude für kulturelle Aktivitäten renoviert werden. So hieß es zumindest. Inzwischen gehen Behörden davon aus, dass das Geld woanders landete.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann aus Halle wegen Fördermittelbetrugs. (Symbolbild) Horst Galuschka/dpa
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Weil er mehr als 1,1 Millionen Euro Fördermittel zu Unrecht kassiert haben soll, ist ein Mann in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Zeitgleich dazu gab es Durchsuchungen bei ihm sowie bei zwei weiteren Verdächtigen in München, wie die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Berlin mitteilte. Die Einsätze erfolgten demnach bereits am Dienstag. Nach den Angaben wurden dabei Beweismittel gesichert und Vermögenswerte beschlagnahmt, hauptsächlich in Form von Bankkonten und Immobilien.
Bei dem Hauptverdächtigen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um den Vertreter zweier gemeinnütziger Vereine mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Der Mann beantragte und erhielt EU-Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Summe von mehr als 1,1 Millionen Euro war gedacht für die Renovierung zweier historischer Gebäude, die nach ihrer Renovierung kulturellen Aktivitäten dienen sollten.
Tatsächlich soll der Verdächtige jedoch einen großen Teil des Geldes auf seine persönlichen Bankkonten umgeleitet haben. Mit gefälschten Rechnungen, Quittungen und andere Dokumente soll er dann nach den Ermittlungen versucht haben, dies zu verschleiern.
Gebäude in Brand gesetzt?
Kurz bevor es vor Ort zu Überprüfungen seitens der Bank kommen sollte, soll der Mann eines der Gebäude in Brand gesetzt haben, um den mutmaßlichen Betrug zu verbergen. Den Angaben nach zahlte eine Versicherungsgesellschaft mehr als 258.000 Euro wegen des geltend gemachten Schadens aus.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann unter anderem wegen Subventionsbetrugs, Brandstiftung und schweren Betrugs. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Die EUStA ist bei Ermittlungen in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig. Sie hat mehrere Behördensitze in Deutschland, unter anderem in Berlin. Das Besondere an der neuen Behörde ist vor allem, dass sie grenzüberschreitend tätig werden kann. Es sind keine umständlichen und zeitaufwendigen Rechtshilfeersuchen in den jeweiligen Ländern nötig.