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Bernhardt will Containern legalisieren

Justizministerin Bernhardt will das sogenannte Containern legalisieren und schlägt eine Änderung im Strafgesetzbuch vor. Es ist nicht der erste Vorstoß dieser Art.

Von dpa

20.01.2026

Bernhardt will Containern legalisieren (Archivbild).Jens Büttner/dpa

Bernhardt will Containern legalisieren (Archivbild).Jens Büttner/dpa

© Jens Büttner/dpa

Schwerin (dpa/lno)- Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will einen Vorstoß unternehmen, um das sogenannte Containern zu legalisieren. „Es geht um Menschen, die noch immer vor der Wahl stehen: Hunger oder Strafe“, sagte die Linken-Politikerin der „Ostsee-Zeitung“. Bernhardt will das Thema dem Bericht zufolge nun auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz setzen. 

Beim Containern holen Menschen aus Mülltonnen Lebensmittel, die von Supermärkten entsorgt wurden, weil etwa das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Bislang gilt das als Diebstahl. „Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in die Tonne“, sagte die Ministerin auch mit Blick auf die gerade laufende Landwirtschaftsmesse „Grüne Woche“ in Berlin, bei der Mecklenburg-Vorpommern Gastgeberland ist. 

Neuer Absatz im Strafgesetzbuch? 

Bernhardt schlägt dem Zeitungsbericht zufolge daher einen neuen Absatz im Strafgesetzbuch vor: Der solle regeln, dass von der Verfolgung abzusehen ist, wenn sich der vermeintliche Diebstahl aus einem Abfallbehältnis auf Lebensmittel bezieht. Das Containern straffrei zu machen, könne Menschen helfen, sagte Bernhardt. Diese Tonne müsste aber zur Abholung und Beseitigung durch eine Entsorgungsfirma bereitgestellt sein. 

In Deutschland werden nach Angaben des Bundesagrarministeriums jährlich elf Millionen Tonnen Nahrungsmittel weggeworfen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorstöße, das Containern zu legalisieren, die aber scheiterten. 

Skepsis bei Lebensmittelhändlern

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) sieht die Vorstöße dem Bericht zufolge skeptisch: „Der Lebensmittelhandel darf am Ende nicht der Verantwortliche sein, wenn sich Menschen bei der Suche nach Lebensmitteln in den Containern auf dem Gelände des Unternehmens verletzen oder körperliche Schäden beim Verzehr der nicht mehr ordnungsgemäßen Waren erleiden.“