Bernhardt sieht großen Fortschritt für Sexualstrafrecht
Bald „Nur Ja heißt Ja“ statt „Nein heißt Nein“? Auf Initiative von Hamburg und MV setzt der Bundesrat neue Akzente. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) zeigt sich erfreut.
„Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein“, sagt die Ministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). (Archivbild)Jens Büttner/dpa
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Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) hat die Unterstützung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht durch den Bundesrat begrüßt. „Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt“, teilte sie nach der Abstimmung im Bundesrat mit.
Der Bundesrat hatte sich in seiner Sitzung zuvor für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs und Mecklenburg-Vorpommers zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, ist offen.
„Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein und sollte nicht aus einer Situation des Schweigens, des Drucks oder gar der Angst, eines Erstarrens oder bloßer Passivität abgeleitet werden“, so Bernhardt. „Das ist gelebte Gleichstellung.“ Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Seit 2016 gilt in Deutschland das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen eines Menschen vorgenommen werden.